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Veröffentlichung der Altersjubilare

Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.

Sollten Sie keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe Ihrer Daten anlässlich Ihrer Alters- und Ehejubiläen wünschen, haben Sie das Recht auf Einrichtung einer gebührenfreien Übermittlungssperre.

Personen, die keine Veröffentlichung ihrer Daten wünschen bitten wir darum, sich rechtzeitig (vier Wochen vorher) bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Tel. 9400-14, Frau Weiß oder Tel. 9400-15, Herr Pieper.
Termine
Mo, 27.03.2023 20:00 Uhr
Vortragsveranstaltung
Wo: Bürgersaal Rathaus
Veranstalter: Freie Wähler Vörstetten
Di, 28.03.2023 18:30 Uhr
Notfalltraining
Wo: Rettungszentrum
Veranstalter: DRK & Feuerwehr Vörstetten
Mi, 29.03.2023 19:30 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Foyer der Heinz Ritter-Halle
Veranstalter: SPD Ortsverein
Fr, 31.03.2023 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Alamannen-Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein
Sa, 01.04.2023
Öffnung der Tennisplätze
Wo: Tennisplatz
Veranstalter: Tennisverein
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern