Sperrfrist für Gehölzschnitte
21.01.2025
Das Schneiden und Fällen von Bäumen, Hecken und Sträuchern in öffentlichen und privaten Bereichen ist vom 01. März bis 30. September untersagt. Diese Maßnahme dient zum Schutz der Tierwelt während der Brut- und Setzzeit. Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sich an diese Vorschrift zu halten.