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Lärmaktionsplan

Öffentliche Bekanntmachung LAP

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.

Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 13. Juli 2020 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 31.07.2020 bis einschließlich 17.10.2020. Parallel hierzu fand am 17. September 2020 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Vörstetten hat am 08. Februar 2021 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit folgenden Maßnahmen beschlossen:

  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für einen 680 m langen Teilbereich der Ortsdurchfahrt Vörstetten, zwischen der Breisacher Straße 14
(Ende 30 km/h Seniorenheim) bis zur Einmündung Bühlacker-/Schwarzwaldstraße

  • Anregung von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen zur dauerhaften Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der K 5131

  • Festsetzung zum Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in den Ortsdurchfahrten Schupfholz und Vörstetten

Die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch die Verwaltung der Gemeinde Vörstetten bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.


Hier finden Sie den beschlossenen Lärmaktionsplan sowie die dazugehörigen Anlagen:
Hier finden Sie alle Informationen zum freiwilligen kommunalen Lärmaktionsplan der Gemeinde Vörstetten: