Das Bürgerrecht
Bürgerrechts-Urkunde
1840 - 1860 in Vörstetten
Dieses Privileg ist nur dem zuteil geworden, der seit mehreren Generationen im Dorf Bürger , lat. civis, war. Dieser Bürger hatte dann auch die Rechte, in der Gemeinde zu wählen, wenn er 25 Jahre alt war, er bekam vergünstigtes Holz aus dem Gemeindewald zugewiesen und jeder Bürger bekam ca. 4,1 ar Grundstück zur Bewirtschaftung zugeteilt. Kinderreiche Familien bekamen entsprechend mehr Grundstück zur Bewirtschaftung.
Pflichte des Bürgers war, die Feldwege zu pflegen, die Straßen auszubessern, sämtliche Gräben auszuputzen und Bäche zu säubern, den Wald zu pflegen, auszuforsten und wieder neu zu bepflanzen.
Später, im 20. Jahrhundert, wenn ein Bürger zuzog, musste er sich in seiner Wahlgemeinde einkaufen, um die Bürgerrechte zu erwerben. 1950 kostete dies den Bürger ca. 400 – 500 DM. Wenn dieser Bürger wieder wegzog, wurde ihm dieser Betrag wieder ausbezahlt.Im 17. und 18. Jahrhundert waren diese Rechte noch viel strenger. z.B. wenn eine Frau nicht verheiratet war und ein Kind bekam, stand diesem Kind kein Bürgerrecht zu.
Die Verleihung der Bürgerrechte erfolgte in vielen europäischen Städten in der Zeit zwischen dem Mittelalter und zu Beginn des 20. Jahrhunderts, durch Aufnahme in die Bürgerrolle und die Erteilung des Bürgerbriefes. Grundlage hierfür war zumeist ein Antrag auf Aufnahme, sowie der Nachweis bestimmter Voraussetzungen (Einkommensnachweis, Leumund, usw.).
Als Bürgerrolle (auch Bürgerprotokoll, Bürgeraufnahmebuch, libri civium, burbok oder Bürgerbuch) bezeichnete man ein Personenverzeichnis, in dem jener Teil der städtischen Bevölkerung aufgeführt wurde, dem Bürgerrechte zuerkannt wurden. Bürgereid u.a.).
In der Bürgerrolle wurden Daten des Neubürgers festgehalten, insbesondere hinsichtlich der Erlangung der Bürgerrechte. Hierzu gehörten z.B. der Zeitpunkt, an welchem der Bürgerbrief ausgegeben bzw. der Bürgereid abgelegt wurde, die Höhe des dabei gezahlten Bürgergeldes sowie die Herkunft des Neubürgers.
Ein Bürgereid ist die Verpflichtung von Neubürgern einer Stadt, sich an die gegebene Rechtsordnung zu halten und die örtliche Regierung zu respektieren. Der Bürgereid war meist die Voraussetzung die Bürgerrechte einer Stadt zu erhalten.
Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehören beispielsweise das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte, die nicht Menschenrechte sind (welche nicht nur auf die Bürger eines Staates zu beziehen sind).die Voraussetzung dafür die Bürgerrechte einer Stadt zu erhalten.
Wenn also der Sohn eines Ackerbürgers das väterliche Anwesen übernahm, konnte er damit das Bürgerrecht beantragen, das damit dem Vater verloren ging. Viele Handwerker ohne Nachfolger innerhalb der Familie verpachteten ihren Betrieb an einen Inwohner, blieben aber als Eigentümer noch Bürger. Häufig verkauften sie später das Anwesen an den Pächter unter Einräumung eines Wohnrechtes. Damit kehrte sich der Status um: der neue Eigentümer erhielt das Bürgerrecht, der alte wohnte als Inwohner auf dem Anwesen.
Dieses Privileg ist nur dem zuteil geworden, der seit mehreren Generationen im Dorf Bürger , lat. civis, war. Dieser Bürger hatte dann auch die Rechte, in der Gemeinde zu wählen, wenn er 25 Jahre alt war, er bekam vergünstigtes Holz aus dem Gemeindewald zugewiesen und jeder Bürger bekam ca. 4,1 ar Grundstück zur Bewirtschaftung zugeteilt. Kinderreiche Familien bekamen entsprechend mehr Grundstück zur Bewirtschaftung.
Pflichte des Bürgers war, die Feldwege zu pflegen, die Straßen auszubessern, sämtliche Gräben auszuputzen und Bäche zu säubern, den Wald zu pflegen, auszuforsten und wieder neu zu bepflanzen.
Später, im 20. Jahrhundert, wenn ein Bürger zuzog, musste er sich in seiner Wahlgemeinde einkaufen, um die Bürgerrechte zu erwerben. 1950 kostete dies den Bürger ca. 400 – 500 DM. Wenn dieser Bürger wieder wegzog, wurde ihm dieser Betrag wieder ausbezahlt.Im 17. und 18. Jahrhundert waren diese Rechte noch viel strenger. z.B. wenn eine Frau nicht verheiratet war und ein Kind bekam, stand diesem Kind kein Bürgerrecht zu.
Die Verleihung der Bürgerrechte erfolgte in vielen europäischen Städten in der Zeit zwischen dem Mittelalter und zu Beginn des 20. Jahrhunderts, durch Aufnahme in die Bürgerrolle und die Erteilung des Bürgerbriefes. Grundlage hierfür war zumeist ein Antrag auf Aufnahme, sowie der Nachweis bestimmter Voraussetzungen (Einkommensnachweis, Leumund, usw.).
Als Bürgerrolle (auch Bürgerprotokoll, Bürgeraufnahmebuch, libri civium, burbok oder Bürgerbuch) bezeichnete man ein Personenverzeichnis, in dem jener Teil der städtischen Bevölkerung aufgeführt wurde, dem Bürgerrechte zuerkannt wurden. Bürgereid u.a.).
In der Bürgerrolle wurden Daten des Neubürgers festgehalten, insbesondere hinsichtlich der Erlangung der Bürgerrechte. Hierzu gehörten z.B. der Zeitpunkt, an welchem der Bürgerbrief ausgegeben bzw. der Bürgereid abgelegt wurde, die Höhe des dabei gezahlten Bürgergeldes sowie die Herkunft des Neubürgers.
Ein Bürgereid ist die Verpflichtung von Neubürgern einer Stadt, sich an die gegebene Rechtsordnung zu halten und die örtliche Regierung zu respektieren. Der Bürgereid war meist die Voraussetzung die Bürgerrechte einer Stadt zu erhalten.
Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehören beispielsweise das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte, die nicht Menschenrechte sind (welche nicht nur auf die Bürger eines Staates zu beziehen sind).die Voraussetzung dafür die Bürgerrechte einer Stadt zu erhalten.
Wenn also der Sohn eines Ackerbürgers das väterliche Anwesen übernahm, konnte er damit das Bürgerrecht beantragen, das damit dem Vater verloren ging. Viele Handwerker ohne Nachfolger innerhalb der Familie verpachteten ihren Betrieb an einen Inwohner, blieben aber als Eigentümer noch Bürger. Häufig verkauften sie später das Anwesen an den Pächter unter Einräumung eines Wohnrechtes. Damit kehrte sich der Status um: der neue Eigentümer erhielt das Bürgerrecht, der alte wohnte als Inwohner auf dem Anwesen.