Bundestagswahl 23.02.2025
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen
Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 17. Januar 2025 verschickt.
Briefwahlunterlagen
Aufgrund der gesetzlich festgelegten Fristen ist mit der Herausgabe der Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens ab dem 10. Februar 2025 zu rechnen. Ab diesem Datum können auch die beantragten Unterlagen versendet werden, da uns die Stimmzettel vorher nicht vorliegen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen is t jedoch bereits jetzt möglich.
Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt im Bürgerbüro während der regulären Öffnungszeiten vor Ort zu beantragen und dort auch sofort zu wählen.
Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Möchten Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin unter: www.bundeswahlleiterin.de.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 17. Januar 2025 verschickt.
Briefwahlunterlagen
Aufgrund der gesetzlich festgelegten Fristen ist mit der Herausgabe der Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens ab dem 10. Februar 2025 zu rechnen. Ab diesem Datum können auch die beantragten Unterlagen versendet werden, da uns die Stimmzettel vorher nicht vorliegen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen is t jedoch bereits jetzt möglich.
Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt im Bürgerbüro während der regulären Öffnungszeiten vor Ort zu beantragen und dort auch sofort zu wählen.
Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Möchten Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin unter: www.bundeswahlleiterin.de.
Briefwahlunterlagen online beantragen
Nutzen Sie die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen. Beachten Sie, dass die Beantragung nur bis zum 20. Februar online möglich ist. Folgen Sie einfach den untenstehenden Schritten, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Stimme rechtzeitig abgeben können.
So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:
1. Wahlbenachrichtigung bereithalten: Sie benötigen die Angaben aus Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten haben.
2. Zum Online-Formular wechseln: Klicken Sie auf den untenstehenden Link, um direkt zum Antragsformular zu gelangen.
3. Daten eingeben: Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben aus. Dazu gehören Name, Adresse und die Wählerverzeichnisnummer.
4. Antrag abschicken: Überprüfen Sie Ihre Eingaben und senden Sie den Antrag ab.
5. Unterlagen erhalten: Ihre Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugeschickt.
Jetzt Briefwahlunterlagen beantragen
Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingeht, damit Ihre Unterlagen fristgerecht versandt und zurückgesendet werden können.
Die Benatragung ist bis zum 20. Februar online möglich.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Frau Weiß (Tel.:07666 9400 14 / E-Mail:p.weiss@voerstetten.de)
So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:
1. Wahlbenachrichtigung bereithalten: Sie benötigen die Angaben aus Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten haben.
2. Zum Online-Formular wechseln: Klicken Sie auf den untenstehenden Link, um direkt zum Antragsformular zu gelangen.
3. Daten eingeben: Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben aus. Dazu gehören Name, Adresse und die Wählerverzeichnisnummer.
4. Antrag abschicken: Überprüfen Sie Ihre Eingaben und senden Sie den Antrag ab.
5. Unterlagen erhalten: Ihre Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugeschickt.
Jetzt Briefwahlunterlagen beantragen
Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingeht, damit Ihre Unterlagen fristgerecht versandt und zurückgesendet werden können.
Die Benatragung ist bis zum 20. Februar online möglich.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Frau Weiß (Tel.:07666 9400 14 / E-Mail:p.weiss@voerstetten.de)
Hinweise zur Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025
Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.
Die Wahlberechtigten der Gemeinde Vörstetten können ihre Stimme per Briefwahl oder persönlich in ihrem Wahllokal in der Grundschule Vörstetten, Viehweidweg 1, 79279 Vörstetten abgeben. Die Wahllokale sind durchgängig von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Anschließend findet die öffentliche Auszählung statt. Auf der Wahlbenachrichtigung, welche Sie in jedem Fall zur Wahl mitbringen sollten, ist der Wahlbezirk und die Wähler-Nr. vermerkt. Die Wahlbezirke sind in Wahlbezirk 01 und Wahlbezirk 02 eingeteilt.
Für Wähler/innen die nicht in einem Wahllokal wählen wollen, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlanträge über das Internet nur bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, 12:00 Uhr beantragt werden können. Danach ist eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post nicht mehr möglich.
Persönlich können Briefwahlunterlagen im Rathaus bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Ein eingetragener Wahlberechtigter kann am Wahltag, bis 15:00 Uhr Briefwahl im Rathaus beantragen, wenn er wegen nachgewiesener persönlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Verlorengegangene Wahlscheine für die Wahl per Briefwahl werde nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr, im Rathaus Vörstetten, Freiburger Straße 2, eingegangen sein. Verspätet eingegangen Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Ergebnis der Briefwahl wird am Wahlsonntag ab 18:00 Uhr im Rathaus öffentlich ausgezählt.
Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf der Wahl oder zur Stimmabgabe haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontaktdaten: Wahlamt, Frau Spinner, Tel. 07666 9400-0,
Die Wahlberechtigten der Gemeinde Vörstetten können ihre Stimme per Briefwahl oder persönlich in ihrem Wahllokal in der Grundschule Vörstetten, Viehweidweg 1, 79279 Vörstetten abgeben. Die Wahllokale sind durchgängig von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Anschließend findet die öffentliche Auszählung statt. Auf der Wahlbenachrichtigung, welche Sie in jedem Fall zur Wahl mitbringen sollten, ist der Wahlbezirk und die Wähler-Nr. vermerkt. Die Wahlbezirke sind in Wahlbezirk 01 und Wahlbezirk 02 eingeteilt.
Für Wähler/innen die nicht in einem Wahllokal wählen wollen, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlanträge über das Internet nur bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, 12:00 Uhr beantragt werden können. Danach ist eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post nicht mehr möglich.
Persönlich können Briefwahlunterlagen im Rathaus bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Ein eingetragener Wahlberechtigter kann am Wahltag, bis 15:00 Uhr Briefwahl im Rathaus beantragen, wenn er wegen nachgewiesener persönlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Verlorengegangene Wahlscheine für die Wahl per Briefwahl werde nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr, im Rathaus Vörstetten, Freiburger Straße 2, eingegangen sein. Verspätet eingegangen Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Ergebnis der Briefwahl wird am Wahlsonntag ab 18:00 Uhr im Rathaus öffentlich ausgezählt.
Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf der Wahl oder zur Stimmabgabe haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontaktdaten: Wahlamt, Frau Spinner, Tel. 07666 9400-0,