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Aktuelles

Grundsteuer 2026

03.02.2026
Die Grundsteuer 2026 wird auf Grundlage des zuletzt er-
gangenen Bescheids festgesetzt. Für Steuerpflichtige, deren
Grundsteuerbeträge unverändert bleiben, gilt der alte Be-
scheid auch für das Jahr 2026.
Die Fälligkeit der Grundsteuer ist wie folgt geregelt:
1. Rate: 15. Februar
2. Rate: 15. Mai
3. Rate: 15. August
4. Rate: 15. November
Für Steuerpflichtige, die die Grundsteuer bisher in Jahres-
beträgen entrichtet haben, ist der gesamte Jahresbetrag
am 1. Juli 2026 zu bezahlen.
Wir bitten, die Zahlungen fristgerecht vorzunehmen.