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Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:

  • Feuerwerkskörper,
  • Schwarzpulver,
  • Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
  • Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:

  • das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
  • das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine
So, 30.06.2024 10:30 Uhr
Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Di, 02.07.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mo, 08.07.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Do, 11.07.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 12.07.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern