Vorweggenommene Erbfolge
Von einer vorweggenommenen Erbfolge wird gesprochen, wenn der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Vermögen auf seine späteren Erben mit Rücksicht auf deren Erbenstellung überträgt. Dies kann besonders bei einem größeren Vermögen sinnvoll sein.
Die Übertragung des Vermögens kann beispielsweise durch Verträge, Ausstattungen, Schenkungen, Errichtung und Umwandlung von Familiengesellschaften, Güterstandsvereinbarung und gegebenenfalls auch durch Adoption geschehen.
Möchten Sie Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sparen, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge beachten.
Bei zu vererbenden größeren Vermögen und bei geplanten größeren Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, insbesondere bei größeren Schenkungen oder Unternehmungsübertragungen sollten Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin, gegebenenfalls auch von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Notarin beraten lassen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.
Lebenslagen
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Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
![Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern)](/clips/wichtige-rufnummern.png)
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