Überführung innerhalb Deutschlands
Mit der Überführung der Leiche innerhalb Deutschlands (z.B. in ein anderes Bundesland) können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses erfüllt dann die rechtlichen Auflagen und übernimmt die Organisation der Überführung für Sie.
Voraussetzung für die Überführung ist, dass die Todesbescheinigung vorliegt; grundsätzlich ist die Beförderung erst dann zulässig, wenn der nicht vertauliche Teil der Todesbescheinigung den Vermerk über die Eintragung in das Sterberegister trägt.
Für die Beförderung einer Leiche innerhalb des Bundeslandes ist kein Leichenpass erforderlich.
Liegt das Ziel der Überführung außerhalb des Bundeslandes und innerhalb Deutschlands (z.B. ein anderes Bundesland), ist ein Leichenpass erforderlich, wenn das Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt.
Soll die Leiche zum Zwecke der Feuerbestattung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland befördert werden, muss eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.
Freigabevermerk
14.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
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Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
![Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern)](/clips/wichtige-rufnummern.png)
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