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Dauernde Einbuße der Beweglichkeit

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 kann das Versorgungsamt beim jeweiligen Landratsamt eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit feststellen. Erforderlich ist die Beeinträchtigung der Fähigkeit, sich körperlich zu bewegen.

Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit kann sowohl auf einem Schaden des Stütz- und Bewegungsapparates beruhen als auch auf die Schädigung von Organen zurückzuführen sein (z.B. bei Herz- und Lungenfunktionsstörungen mit einem GdB von 30). Sie kann auch bei inneren Krankheiten vorliegen, beispielsweise bei Schäden an den Sinnesorganen (z.B. bei einer Seh- oder Hörbehinderung mit einem GdB von 30).

Vertiefende Informationen

Diese Einstufung ermöglicht die Inanspruchnahme eines Freibetrags bei der Einkommensteuer.

Freigabevermerk

04.03.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
So, 30.06.2024 10:30 Uhr
Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Di, 02.07.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mo, 08.07.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Do, 11.07.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 12.07.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern