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Finanzielle Sicherung (Leistungen zur Teilhabe)

Während der Dauer der Rehabilitationsmaßnahmen können Sie in der Regel keiner Arbeit nachgehen und kein eigenes Arbeitseinkommen erzielen. Da durch die Rehabilitation keine finanziellen Nachteile oder besondere Belastungen entstehen sollen, übernimmt jeder Rehabilitationsträger die Kosten sämtlicher Sachleistungen, für die er zuständig ist.

Zusätzlich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, je nachdem, welcher Leistungsträger zuständig ist, entweder Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken- oder Übergangsgeld erhalten.

Tipp: Sollten Sie keinen Anspruch auf eine dieser Leistungen haben, weil Sie beispielsweise nicht lange genug Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Sie während Ihrer Rehabilitation Leistungen zur sozialen Sicherung erhalten.

Bei einer beruflichen Erstausbildung im Rahmen der Rehabilitation erhalten Sie, wenn Sie kein Übergangsgeld beanspruchen können, in der Regel von der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld.

Während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht in der Regel Versicherungsschutz in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Freigabevermerk

12.10.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
So, 30.06.2024 10:30 Uhr
Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Di, 02.07.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mo, 08.07.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Do, 11.07.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 12.07.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern