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Kenntnisgabeverfahren

Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.

In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.

In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 51 Kenntnisgabeverfahren

Freigabevermerk

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

Leistungen

Lebenslagen

Termine
So, 30.06.2024 10:30 Uhr
Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Di, 02.07.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mo, 08.07.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Do, 11.07.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 12.07.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern