Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Lebenslagen > Arbeitgeber > Ausbildungsmöglichkeiten und -bereiche > Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag

Sie müssen mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag abschließen. Der Vertrag muss spätestens vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich niedergelegt werden.

Der schriftliche Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
  • Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Die Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt
  • Vergütung oder Ausgleich von Überstunden
  • Dauer des Urlaubs,
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen,
  • Form des Ausbildungsnachweises (schritlich oder elektronisch).

Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und vom Auszubildenden zu unterschreiben. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, müssen auch seine gesetzlichen Vertreter den Vertrag unterschreiben. Jeder bekommt ein schriftliches Exemplar.

Nicht zulässig im Ausbildungsvertrag sind Klauseln, die den Auszubildenden für die Zeit nach seiner Ausbildung in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränken. Sie können jedoch Ihren Auszubildenden innerhalb der letzten sechs Monate seiner Ausbildungszeit durch eine entsprechende Vereinbarung mit diesem dazu verpflichten, nach Ende der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Unternehmen einzugehen. Außerdem sind auch Vereinbarungen nichtig,

  • die vom Auszubildenden eine Entschädigung für seine Berufsausbildung verlangen,
  • die Vertragsstrafen festlegen oder
  • die den Ausschluss von Schadensersatz, eine Beschränkung von Schadensersatz oder die Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen festlegen.

Sie müssen den Vertrag an die zuständige Kammer schicken. Dort werden alle Ausbildungsverträge in ein Verzeichnis eingetragen. Außerdem müssen Sie den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

  • 19.09.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
So, 30.06.2024 10:30 Uhr
Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Di, 02.07.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mo, 08.07.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Do, 11.07.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 12.07.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern