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Register, Rollen und Verzeichnisse

Je nachdem, welche Art von Unternehmen Sie führen oder in welcher Branche Sie tätig sind, kann oder muss Ihr Betrieb in verschiedene Verzeichnisse oder Register eingetragen sein:

  • Handelsregister
    Das Handelsregister enthält alle Unternehmen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordern. Aufgenommen werden Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Unternehmen (z.B. Sitz, teilweise Inhaberschaft, eventuelle Haftungsbeschränkungen). Es soll Rechtssicherheit schaffen und ist öffentlich einsehbar.
  • Gewerberegister
    Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
  • Gewerbezentralregister
    Im Gewerbezentralregister, das vom Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn geführt wird, werden Verstöße gegen gewerbe- und strafrechtliche Bestimmungen festgehalten. Wollen Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe anmelden, müssen Sie mit einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Handwerksrolle
    Die Handwerksrolle wird von der Handwerkskammer geführt. In dieser werden natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften eingetragen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Ohne diese Eintragung ist der selbstständige Betrieb eines derartigen Handwerks nicht zulässig.
  • Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
    Wollen Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben, werden Sie in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen. Dieses Verzeichnis wird wie die Handwerksrolle von der Handwerkskammer geführt.
  • Vermittlerregister
    In das Vermittlerregister müssen Sie sich eintragen lassen, wenn Sie als Versicherungsvermittler oder -berater, als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater, oder als Immobiliardarlehensvermittler tätig sind. Das Register wird von den Industrie- und Handelskammern geführt. Der Eintrag gilt gegenüber Ihren Kunden als Nachweis, dass Sie für die jeweilige Tätigkeit qualifiziert sind. Das Vermittlerregister kann öffentlich im Internet eingesehen werden.
  • Vereinsregister
    In das Vereinsregister müssen nicht wirtschaftliche Vereine eingetragen werden, um rechtsfähig zu werden. Jeder kann das Vereinsregister einsehen und die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eines eingetragenen Vereins überprüfen. Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sind, bekommen im Regelfall ihre Rechtsfähigkeit durch das Regierungspräsidium verliehen. Voraussetzung ist die Unzumutbarkeit der Organisation als juristische Person des Handelsrechts. Die Verleihung wird im Staatsanzeiger bekanntgemacht.
  • Stiftungsverzeichnis
    Das Stiftungsverzeichnis wird bei den Regierungspräsidien geführt und enthält die im jeweiligen Regierungsbezirk ansässigen rechtsfähigen Stiftungen mit Ausnahme der kirchlichen Stiftungen. Es kann von jedem ohne Angabe von Gründen eingesehen werden.

Freigabevermerk

(02.05.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
So, 30.06.2024 10:30 Uhr
Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Di, 02.07.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mo, 08.07.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Do, 11.07.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 12.07.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern