Kinderkrippe
Kinder unter drei Jahren können Kinderkrippen besuchen. Mit ihrem Angebot sind sie auf die besonderen Bedürfnisse der Kleinkinder abgestimmt.
Die Öffnungszeiten der Kinderkrippen orientieren sich am örtlichen Bedarf und können sehr unterschiedlich sein.
Die Krippengruppe kann als inklusive Gruppe geführt werden. In inklusiven Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.
Selbstverständlich können Kinder unter drei Jahren auch von einer Tagespflegeperson oder in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen betreut werden.
Tipp: Wenn Sie sich die Gebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie beantragen, dass die Gebühr ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen wird.
Rechtsgrundlage
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung , Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII)
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
Freigabevermerk
13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
- Familie und Kinder
- Beratungsstellen für Familien
- Familien- und Mütterzentren
- Finanzielle Hilfen für Familien
- Kinderbetreuung
- Rechte und Pflichten
- Steuerliche Vergünstigungen für Familien
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Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
![Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern)](/clips/wichtige-rufnummern.png)
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