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Produktsicherheit

Als Verbraucher oder Verbraucherin kommen Sie täglich mit den verschiedensten Produkten in Berührung:
Sie beginnen Ihren Tag zum Beispiel mit der Körperpflege, benutzen einen Haarfön zum Trocknen der Haare und bereiten sich einen Kaffee mit der Kaffeemaschine. Sie benutzen den Aufzug, um an Ihren Arbeitsplatz im fünften Stock zu gelangen und waschen Ihre Kleidung mit einem duftenden Waschmittel.

Unabhängig davon, ob diese Produkte als technische Geräte, Bedarfsgegenstände oder Kosmetika eingestuft wurden, bleibt eines gleich: Bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch muss die Sicherheit gewährleistet sein und es darf keine gesundheitliche Gefährdung entstehen.

Tipp: Die Europäische Union veröffentlicht auf ihren Seiten unter der Bezeichnung "Safety-Gate" wöchentlich eine aktuelle Liste mit Produkten, vor denen gewarnt wird (RAPEX-Meldungen). Darüber hinaus finden Sie auf der Seite auch die Warnmeldungen der letzten Jahre. Die Informationen werden ausschließlich in englischer Sprache angeboten.

Safety-Gate / RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten.
Es erlaubt einen schnellen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission.
Es gibt Produkte, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen.
Im Portal werden Maßnahmen dargestellt, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Vermarktung oder Verwendung solcher Produkte getroffen wurden.
Erfasst werden sowohl Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden als auch freiwillige Maßnahmen der Hersteller und Händler.
Jeden Freitag veröffentlicht die Kommission eine wöchentliche Übersicht über gefährliche Produkte, die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden (RAPEX-Meldungen).
Hier sind also Informationen zu gefährlichen Verbraucherprodukte zu finden. In dieser wöchentlichen Übersicht sind alle Informationen zusammengefasst über

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

07.11.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Umweltministerium Baden-Württemberg

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