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Reisevertrag

Wenn Sie eine bestimmte Reise buchen und der Reiseveranstalter diese Buchung bestätigt, kommt ein Reisevertrag zu Stande. Der Reiseveranstalter muss Ihnen spätestens nach Vertragsabschluss eine Reisebestätigung aushändigen. Darin wird zugleich der wesentliche Vertragsinhalt festgelegt. Im Regelfall sind die Angaben des Reiseprospekts Vertragsbestandteil, darüber hinaus auch Ihre Sonderwünsche, sofern diese vom Veranstalter bestätigt worden sind.

Tipp: Nehmen Sie nicht nur die Reisebestätigung, sondern auch die Reisebeschreibung im Katalog an den Urlaubsort mit, damit Sie dort feststellen können, ob Sie die vertraglich vereinbarte und durch den Veranstalter geschuldete Leistung erhalten.

Spätere Änderungen des Reisevertrags sind sowohl für den Veranstalter als auch für Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Stornierung einer Reise

Eine Stornierung der Reise durch den Reiseveranstalter oder wesentliche Änderungen der vertraglich festgelegten Reiseleistung sind nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen wurde. Die Absage einer Reise ist zum Beispiel dann erlaubt, wenn eine bestimmte, im Katalog angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ausnahmsweise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag auch ohne vertragliche Abrede kündigen, wenn die Reise durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, unvorhergesehene kriegerische Ereignisse) erheblich beeinträchtigt ist.

Änderung einer vertraglich vereinbarten Reiseleistung

Auch wenn sich der Reiseveranstalter in den Reisebedingungen die Änderung von vertraglich vereinbarten Reiseleistungen vorbehalten hat, ist diese nur unter sehr engen Voraussetzungen gestattet. Insbesondere muss die Leistungsänderung für Sie zumutbar sein.

Erhöhung des Reisepreises

Nur wenn sich der Reiseveranstalter eine nachträgliche Preiserhöhung im Vertrag vorbehalten hat, kann er den Reisepreis erhöhen. Er muss dabei genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises machen. Eine Preiserhöhung ist auch nur dann möglich, wenn der Reiseveranstalter bei bestimmten Kostenfaktoren, zum Beispiel den Treibstoffpreisen, selbst von Preiserhöhungen betroffen ist.

Wenn Sie eine Reise kurzfristig buchen, brauchen Sie trotz anderslautender Reisebedingungen keine Preiserhöhung zu befürchten, denn der Reiseveranstalter kann eine Preiserhöhung nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand auf Grundlage der im Portal unseres Kooperationspartners Freistaat Sachsen veröffentlichten Version. Das Innenministerium hat ihn am 15.05.2017 zur Publikation freigegeben.

Lebenslagen

Termine
So, 30.06.2024 10:30 Uhr
Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Di, 02.07.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mo, 08.07.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Do, 11.07.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 12.07.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern