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Ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Das Gegenteil ist der fließende Verkehr.

Flächen und Einrichtungen, die dem Abstellen von Fahrzeugen dienen, werden in den Straßenbaurichtlinien als Anlagen des ruhenden Verkehrs bezeichnet.
Dazu zählen:

  • Parkflächen im öffentlichen Straßenraum
  • allgemein zugängliche Parkplätze
  • Parkbauten außerhalb des Straßenraumes
  • private Abstellflächen

Der Staat in Form des Gemeindevollzugsdienstes und der Polizei überwacht den ruhenden Verkehr im öffentlichen Straßenraum. Damit nimmt er eine hoheitliche Aufgabe wahr.
Bei dieser Parkraumüberwachung (PÜ) kann zum Beispiel überprüft werden, ob Falschparkerinnen und Falschparker den Verkehr behindern. Zum Beispiel können Fahrzeuge zwangsversetzt oder sichergestellt werden.

Verstöße im ruhenden Straßenverkehr werden als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet. Darunter fallen vor allem Verstöße gegen Halt- und Parkverbote sowie zeitlich begrenztes und gebührenpflichtiges Parken.

Freigabevermerk

07.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
So, 30.06.2024 10:30 Uhr
Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Di, 02.07.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mo, 08.07.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Do, 11.07.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 12.07.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern