Vertretung und Haftung der Eltern
Solange Kinder und Jugendliche ihre Rechte und Pflichten nicht allein wahrnehmen können, sind die Eltern ihre gesetzlichen Vertreter. Bei Vertragsabschlüssen von Kindern handeln daher die Eltern als Vertreter für ihre Kinder.
Eltern können im Falle eines durch ihre Kinder verursachten Schadens zur Rechenschaft gezogen werden und müssen unter Umständen Schadenersatz leisten. Dabei haften die Eltern dafür, dass sie ihre eigene Aufsichtspflicht über ihre Kinder verletzt haben.
Ausnahme: Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben oder der Schaden auch bei angemessener Aufsicht entstanden wäre, muss kein Schadenersatz geleistet werden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 27.07.2017 freigegeben.
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Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
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Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
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Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
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Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
![Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern)](/clips/wichtige-rufnummern.png)
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