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Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Haben Sie den Antrag nicht für das siebte Kind gestellt, können Sie die Patenschaft auch für ein später geborenes Kind beantragen.

Sie hat in erster Linie symbolischen Charakter und ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Das Patenkind erhält eine Patenschaftsurkunde und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ein Geldgeschenk.

Bei Mehrlingsgeburten übernimmt er die Ehrenpatenschaft für alle Kinder, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind.

Formulare

Voraussetzungen

  • Das Patenkind muss Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes

Gemeinde Vörstetten
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Freiburger Str. 2
79279 Vörstetten
> Gemeinde Vörstetten

Verfahrensablauf

Die Ehrenpatenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag steht Ihnen auf den Internetseiten des Bundespräsidialamtes zur Verfügung. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus. Diese wird den Eltern, zusammen mit dem Patengeschenk, von einem Repräsentanten Ihrer Gemeinde/Stadt ausgehändigt.

Fristen

Innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes

Dies gilt nicht, wenn Ihnen nicht bekannt gewesen ist, dass Sie die Ehrenpatenschaft für Ihr Kind beantragen können. Dann können Sie die Ehrenpatenschaft mit Begründung beantragen, bis das Kind drei Jahre alt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunden der Kinder

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keine

Freigabevermerk

  • 17.07.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine
So, 30.06.2024 10:30 Uhr
Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Di, 02.07.2024 15:00 Uhr
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Mo, 08.07.2024 19:30 Uhr
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
Do, 11.07.2024 14:00 Uhr
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Fr, 12.07.2024 16:00 Uhr
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) wichtige Rufnummern