Abmeldung einer Wohnung
Die Abmeldung einer Wohnung ist wie bisher nur bei Wegzug in das Ausland bzw. Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich.
Neu: gesetzlich ist hier künftig ein Zeitfenster von einer Woche vor bis zwei Wochen nach dem Auszug vorgesehen. Wer möchte, kann seine Auslandsanschrift hinterlassen, um z.B. im Zusammenhang mit Wahlen erreichbar zu bleiben.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung, die nicht mehr genutzt wird, erfolgt bei der Meldebehörde, der Hauptwohnung z oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes.
Neu: gesetzlich ist hier künftig ein Zeitfenster von einer Woche vor bis zwei Wochen nach dem Auszug vorgesehen. Wer möchte, kann seine Auslandsanschrift hinterlassen, um z.B. im Zusammenhang mit Wahlen erreichbar zu bleiben.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung, die nicht mehr genutzt wird, erfolgt bei der Meldebehörde, der Hauptwohnung z oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes.

Mo, 27.03.2023 20:00 Uhr
Vortragsveranstaltung
Wo: Bürgersaal Rathaus
Veranstalter: Freie Wähler Vörstetten
Vortragsveranstaltung
Wo: Bürgersaal Rathaus
Veranstalter: Freie Wähler Vörstetten
Di, 28.03.2023 18:30 Uhr
Notfalltraining
Wo: Rettungszentrum
Veranstalter: DRK & Feuerwehr Vörstetten
Notfalltraining
Wo: Rettungszentrum
Veranstalter: DRK & Feuerwehr Vörstetten
Mi, 29.03.2023 19:30 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Foyer der Heinz Ritter-Halle
Veranstalter: SPD Ortsverein
Jahreshauptversammlung
Wo: Foyer der Heinz Ritter-Halle
Veranstalter: SPD Ortsverein
Fr, 31.03.2023 19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Wo: Alamannen-Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein
Jahreshauptversammlung
Wo: Alamannen-Museum
Veranstalter: Museums- und Geschichtsverein
Sa, 01.04.2023
Öffnung der Tennisplätze
Wo: Tennisplatz
Veranstalter: Tennisverein
Öffnung der Tennisplätze
Wo: Tennisplatz
Veranstalter: Tennisverein

