Aktuelles aus Vörstetten
"Vörstetter Gässle-Wanderung"
Seit einigen Monaten planen wir die "Vörstetter Gässle-Wanderung". Nun sind wir im Endspurt und planen die Eröffnung am 17. November von 14 bis 16 Uhr. Bei der Gässle-Wanderung können Sie die kleinen Gassen von Vörstetten entdecken. Gleichzeitig erfahren Sie spannende Geschichten über vergangene Zeiten. Diese Wanderung lässt sich wunderbar mit unserem Projekt, „Historisches Vörstetten“, verbinden, bei dem einige der Fachwerkhäuser näher vorgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Häuser sich auf privaten Grundstücken befinden – wir bitten deshalb um Rücksichtnahme während der Tour.
Der Gesangverein Chorios übernimmt die Bewirtung zur Eröffnung. Gerne können eigene Becher mitgebracht werden.
Gleich nach Eröffnung bietet Frau Marta Putz eine geführte Tour an.
Den Flyer mit dem Tourplan erhalten Sie am Eröffnungstag vor dem Rathaus. Wer die Tour an einem anderen Tag unternehmen möchte, findet den Flyer zu den Öffnungszeiten im Rathaus und in der Bücherei.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Der Gesangverein Chorios übernimmt die Bewirtung zur Eröffnung. Gerne können eigene Becher mitgebracht werden.
Gleich nach Eröffnung bietet Frau Marta Putz eine geführte Tour an.
Den Flyer mit dem Tourplan erhalten Sie am Eröffnungstag vor dem Rathaus. Wer die Tour an einem anderen Tag unternehmen möchte, findet den Flyer zu den Öffnungszeiten im Rathaus und in der Bücherei.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Am Montag, 18.11.2024, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Gemeindewald Vörstetten - Genehmigung des Forstwirtschafts- und Betriebsplan 2025
5. Kostenbeteiligung zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Hospizgruppe Denzlingen und Umgebung e. V.
6. Ergebnisvorstellung der Potentialstudie zu einer klimaneutralen Wärmeinsel in der Marchstraße
7. Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027
8. Neugestaltung der Homepage
9. Annahme von Spenden
10. Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Verlängerung Optionszeitraum
11. Sozialer Wohnungsbau Marchstraße 31 (ehemals Mattenstr. 2) - Darlehensaufnahme
12. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
13. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner, Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Gemeindewald Vörstetten - Genehmigung des Forstwirtschafts- und Betriebsplan 2025
5. Kostenbeteiligung zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Hospizgruppe Denzlingen und Umgebung e. V.
6. Ergebnisvorstellung der Potentialstudie zu einer klimaneutralen Wärmeinsel in der Marchstraße
7. Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027
8. Neugestaltung der Homepage
9. Annahme von Spenden
10. Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Verlängerung Optionszeitraum
11. Sozialer Wohnungsbau Marchstraße 31 (ehemals Mattenstr. 2) - Darlehensaufnahme
12. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
13. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner, Bürgermeister
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Am Montag, 18.11.2024, 19:15 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Neubau eines EFH mit Garage und Abstellraum in der Talackerstraße 21a, 79279 Vörstetten (Flurnummer 3458)
2. Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Aufbau einer DHL Packstation, Breisacher Str. 29, 79279 Vörstetten (Netto)
3. Weiterleitung von Bauanträgen
4. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Neubau eines EFH mit Garage und Abstellraum in der Talackerstraße 21a, 79279 Vörstetten (Flurnummer 3458)
2. Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Aufbau einer DHL Packstation, Breisacher Str. 29, 79279 Vörstetten (Netto)
3. Weiterleitung von Bauanträgen
4. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
Gedenkfeier
Gedenkfeier am
Volkstrauertag, Sonntag, 17. November 2024
nach dem Gottesdienst (dieser beginnt um 10 Uhr) auf dem Dorfplatz.
Ansprache von Bürgermeister Lars Brügner, begleitet von Chorios Gesangverein und dem Musikverein Vörstetten.
Volkstrauertag, Sonntag, 17. November 2024
nach dem Gottesdienst (dieser beginnt um 10 Uhr) auf dem Dorfplatz.
Ansprache von Bürgermeister Lars Brügner, begleitet von Chorios Gesangverein und dem Musikverein Vörstetten.
Gemeindeverwaltung Denzlingen, Vörstetten und Reute
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Am Mittwoch, 06.11.2024, 17:30 Uhr, findet im Ratssaal des Alten Rathauses,
Hauptstraße 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen, Vörstetten und Reute statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vergaben
1.1. Schulentwicklung Bildungszentrum - Neubau Ruth-Cohn-Schule
Vergabe von Bauleistungen
2. Verschiedenes
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
Hauptstraße 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen, Vörstetten und Reute statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vergaben
1.1. Schulentwicklung Bildungszentrum - Neubau Ruth-Cohn-Schule
Vergabe von Bauleistungen
- Gewerk L088.2 Fachraum - Werkräume
- Gewerk L088.1 Fachraum - Naturwissenschaften
- Gewerk L027.3 WC-Trennwände
- Gewerk L088.4 Pylontafel
2. Verschiedenes
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer:
In der Zeit vom 10.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 wird der Gehweg in Höhe der Freiburger Straße 12 vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Jahreshauptübung der Feuerwehr Vörstetten
Am 19. Oktober 2024 findet die diesjährige Jahreshauptübung der Feuerwehr Vörstetten statt.
Beginn ist um 15:30 Uhr bei der Liebenzeller Gemeinde. Die Übung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein Vörstetten/Reute.
Beginn ist um 15:30 Uhr bei der Liebenzeller Gemeinde. Die Übung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein Vörstetten/Reute.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Am Montag, 28.10.2024, 19:15 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Aufbau einer DHL Packstation, Breisacher Str. 29, 79279 Vörstetten (Netto)
2. Weiterleitung von Bauanträgen
3. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Aufbau einer DHL Packstation, Breisacher Str. 29, 79279 Vörstetten (Netto)
2. Weiterleitung von Bauanträgen
3. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
Katastrophenschutzübung am 12. Oktober 2024 im gesamten Landkreis Emmendingen
Am Samstag, 12. Oktober 2024 findet im gesamten Landkreis Emmendingen eine umfassende Katastrophenschutzübung statt, an der zahlreiche Hilfsorganisationen beteiligt sein werden. Ziel der Übung ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Hilfsorganisationen zu stärken und ihre Einsatzbereitschaft im Ereignisfall zu gewährleisten.
Die Übung wird von 08:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr stattfinden. In diesem Zeitraum wird es zu einem verstärkten Einsatz von Einsatzfahrzeugen und weiteren Einsatzkräften im gesamten Landkreis kommen. Einige dieser Fahrzeuge werden mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) unterwegs sein.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen und um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, es handelt sich um eine rein präventive Maßnahme zur Verbesserung des Katastrophenschutzes im Landkreis.
Die Übung wird von 08:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr stattfinden. In diesem Zeitraum wird es zu einem verstärkten Einsatz von Einsatzfahrzeugen und weiteren Einsatzkräften im gesamten Landkreis kommen. Einige dieser Fahrzeuge werden mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) unterwegs sein.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen und um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, es handelt sich um eine rein präventive Maßnahme zur Verbesserung des Katastrophenschutzes im Landkreis.
Besuch aus den Partnergemeinden 01.-03.11.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir freuen uns, bald Besuch aus unserer Partnergemeinde zu empfangen! Unterstützen Sie den Partnerschaftsverein und erleben Sie gemeinsam mit unseren Gästen ein schönes Herbstwochenende mit spannenden Unternehmungen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
wir freuen uns, bald Besuch aus unserer Partnergemeinde zu empfangen! Unterstützen Sie den Partnerschaftsverein und erleben Sie gemeinsam mit unseren Gästen ein schönes Herbstwochenende mit spannenden Unternehmungen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer
In der Zeit vom 11.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 wird die Fahrbahn im Bereich der Denzlinger Straße im Einmündungsbereich zur Sulzgasse halbseitig gesperrt sowie im Wechsel der Gehweg vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer
In der Zeit vom 10.10.2024 bis einschließlich 24.10.2024 (davon max. 1 Woche Bauzeit) wird der Gehweg in Höhe der Freiburger Straße 12 vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Am Montag, 07.10.2024, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Neufestsetzung der Grundsteuer zum 01.01.2025 der Gemeinde Vörstetten Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
5. Städtebaulicher Vertrag/Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan "Heimstraße 8"
6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heimstraße 8" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
7. Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergärten
8. Bürgermeisterwahl 2025 - Terminfestlegung
9. Ergebnisse des Zensus 2022
10. Annahme von Spenden
11. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
12. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Neufestsetzung der Grundsteuer zum 01.01.2025 der Gemeinde Vörstetten Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
5. Städtebaulicher Vertrag/Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan "Heimstraße 8"
6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heimstraße 8" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
7. Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergärten
8. Bürgermeisterwahl 2025 - Terminfestlegung
9. Ergebnisse des Zensus 2022
10. Annahme von Spenden
11. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
12. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Am Montag, 07.10.2024, 19:15 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Nutzungsänderung von Secondhand in Geschenkeladen mit kl. Tattoo- und Kaffeebereich, Kirchstraße 1
2. Weiterleitung von Bauanträgen
3. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Nutzungsänderung von Secondhand in Geschenkeladen mit kl. Tattoo- und Kaffeebereich, Kirchstraße 1
2. Weiterleitung von Bauanträgen
3. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer:
In der Zeit vom 12.09.2024 bis einschließlich 20.09.2024 wird die Straße in Höhe der Pfarrstraße 7a vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
4. Vörstetter „Verschenketag“ am 14. September 2024
Verschenken ist ein Moment des guten Gefühls, der Freude und der Befreiung
Am 14. September 2024 stellen Alle, die gut erhaltene und funktionstüchtige Sachen zu verschenken haben, diese ab 09:00 Uhr mit einem Schild „zu verschenken“ nach draußen.
WICHTIG, bitte beachten:
Gemeinsam tun wir etwas für die Müllvermeidung, für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander und für den Klimaschutz. Deshalb lassen Sie bitte an diesem Tag Ihr Auto zuhause! Auf einem Spaziergang oder mit dem Rad kann mach viel besser sichten, welche „Schätze“ zu verschenken sind.
Am 14. September 2024 stellen Alle, die gut erhaltene und funktionstüchtige Sachen zu verschenken haben, diese ab 09:00 Uhr mit einem Schild „zu verschenken“ nach draußen.
WICHTIG, bitte beachten:
- Die Gegenstände, die verschenkt werden, dürfen NICHT im öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg, Straße) abgestellt werden, sondern nur auf privaten Grundstücken.
- Der Fuß-, Rad- und Autoverkehr darf nicht behindert werden.
- Die Gegenstände dürfen NUR am 14.09. von 09:00 bis 18:00 Uhr draußen positioniert werden und sollten mit dem „Zu verschenken“ Schild gekennzeichnet sein.
- Alles, was bis abends 18:00 Uhr nicht abgeholt wurde, muss noch am gleichen Tag vom Eigentümer der Gegenstände wieder weggeräumt oder selbst entsorgt werden.
- Wer geschenkte Dinge mitnehmen möchte: Die Verschenke-Gegenstände bitte nicht durchwühlen, alles ordentlich zurücklassen.
Gemeinsam tun wir etwas für die Müllvermeidung, für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander und für den Klimaschutz. Deshalb lassen Sie bitte an diesem Tag Ihr Auto zuhause! Auf einem Spaziergang oder mit dem Rad kann mach viel besser sichten, welche „Schätze“ zu verschenken sind.
Bundesweiter Warntag am 12. September 2024
Der bundesweite Warntag findet in diesem Jahr am Donnerstag, 12. September 2024 statt. Ab 11:00 Uhr wird eine zentrale Probewarnung durch die Nationale Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgegeben und über das Modulare Warnsystem (MoWaS) gesteuert. An das MoWaS sind verschiedene Warnmittel wie die Warn-App NINA, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie der Warnkanal Cell Broadcast angeschlossen, über die die Warnung direkt verbreitet wird. Auch Handys empfangen um 11:00 Uhr eine automatisierte Warnmeldung über Cell Broadcast.
Um 11:45 Uhr plant die Nationale Warnzentrale, die zentrale Probewarnung über MoWaS wieder zu entwarnen. Diese Entwarnung erfolgt ausschließlich über die an MoWaS angeschlossenen Kanäle und nicht über Cell Broadcast.
Ziel des Warntags ist es, die verschiedenen Warnmittel und Abläufe in einer simulierten Gefahrensituation zu testen, um im Ernstfall die Bevölkerung schnell und effektiv informieren zu können.
Um 11:45 Uhr plant die Nationale Warnzentrale, die zentrale Probewarnung über MoWaS wieder zu entwarnen. Diese Entwarnung erfolgt ausschließlich über die an MoWaS angeschlossenen Kanäle und nicht über Cell Broadcast.
Ziel des Warntags ist es, die verschiedenen Warnmittel und Abläufe in einer simulierten Gefahrensituation zu testen, um im Ernstfall die Bevölkerung schnell und effektiv informieren zu können.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Am Montag, 09.09.2024, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Förderprogramm "klimaangepasstes Waldmanagement"
5. Neugestaltung der Homepage
6. Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Wassergesetz
7. Ergebnisse des Zensus 2022
8. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
9. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Förderprogramm "klimaangepasstes Waldmanagement"
5. Neugestaltung der Homepage
6. Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Wassergesetz
7. Ergebnisse des Zensus 2022
8. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
9. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Am Montag, 09.09.2024, 19:15 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Anbau Balkone und Außenaufzug an bestehendes EFH in der Marchstraße 15
2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Alemannenstraße, Flurstück 185/2
3. Weiterleitung von Bauanträgen
4. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Anbau Balkone und Außenaufzug an bestehendes EFH in der Marchstraße 15
2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Alemannenstraße, Flurstück 185/2
3. Weiterleitung von Bauanträgen
4. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
Ausstellung „50 Jahre Zweckverband Musikschule / Volkshochschule Nördlicher Breisgau“
im Rathaus Vörstetten vom 9. September bis 20. September 2024
Im Jubiläumsjahr lädt der Zweckverband Musikschule / Volkshochschule Nördlicher Breisgau zu einer besonderen Ausstellung „50 Jahre Volkshochschule und Musikschule“ ein. Die Ausstellung präsentiert die beeindruckende Geschichte der letzten fünf Jahrzehnte.
Besucherinnen und Besucher erwartet eine interessante Reise durch die Entwicklung der Musikschule und Volkshochschule. Von den bescheidenen Anfängen bis hin zu einem zentralen Bildungsträger der Region – die Ausstellung beleuchtet die Meilensteine und würdigt die Menschen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben.
Die Eröffnungsfeier findet am Montag, 9. September 2024 um 18:30 Uhr im Rathaus Vörstetten statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, dieses besondere Jubiläum mit uns bei einem Glas Sekt zu feiern und die vielseitige Geschichte unserer Bildungseinrichtungen zu entdecken.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Zweckverband Musikschule / Volkshochschule Nördlicher Breisgau – Am Gaswerk 3 - 79312 Emmendingen
Besucherinnen und Besucher erwartet eine interessante Reise durch die Entwicklung der Musikschule und Volkshochschule. Von den bescheidenen Anfängen bis hin zu einem zentralen Bildungsträger der Region – die Ausstellung beleuchtet die Meilensteine und würdigt die Menschen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben.
Die Eröffnungsfeier findet am Montag, 9. September 2024 um 18:30 Uhr im Rathaus Vörstetten statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, dieses besondere Jubiläum mit uns bei einem Glas Sekt zu feiern und die vielseitige Geschichte unserer Bildungseinrichtungen zu entdecken.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Zweckverband Musikschule / Volkshochschule Nördlicher Breisgau – Am Gaswerk 3 - 79312 Emmendingen
Fahrplan vom 01.09.2024 bis .........
Zum Fahrplanwechsel zum 01.09.2024 gibt es umfassende Änderungen.
Die neuen Fahrpläne können Sie hier abrufen.
Die neuen Fahrpläne können Sie hier abrufen.
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer:
In der Zeit vom 15.08.2024 bis einschließlich 31.10.2024 wird die Fahrbahn in Höhe der Talackerstraße Nr. 5 bis Nr. 25 halbseitig sowie der Gehweg gesperrt.
Stellenweise werden Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Stellenweise werden Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer:
In der Zeit vom 06.08.2024 bis einschließlich 20.08.2024 (davon max. 5 Arbeitstage) wird der Gehweg wechselseitig in Höhe der Kaiserstuhlstraße 11 gesperrt. Ein Fußgängernotweg wird angelegt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Sommer OPEN AIR Kino 2024
1. bis 3. August 2024
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Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Am Montag, 22.07.2024, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Ehrung langjähriger Gemeinderäte
5. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
6. Einführung und Verpflichtung der gewählten Gemeinderäte
7. Wahl der Bürgermeisterstellvertreter
8. Besetzung des beschließenden Bauausschusses
9. Bildung der beschließenden Umlegungsausschüsse "Langacker II" und "Krummacker" und Besetzung
10. Besetzung des beratenden Ausschusses Umweltbeirat
11. Weitere Zusammensetzung in verschiedenen Gremien
12. Neue Fußgängerüberquerung in der Kreuzung Denzlinger Straße / Sulzgasse
14. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Ehrung langjähriger Gemeinderäte
5. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
6. Einführung und Verpflichtung der gewählten Gemeinderäte
7. Wahl der Bürgermeisterstellvertreter
8. Besetzung des beschließenden Bauausschusses
9. Bildung der beschließenden Umlegungsausschüsse "Langacker II" und "Krummacker" und Besetzung
10. Besetzung des beratenden Ausschusses Umweltbeirat
11. Weitere Zusammensetzung in verschiedenen Gremien
12. Neue Fußgängerüberquerung in der Kreuzung Denzlinger Straße / Sulzgasse
- Sachstandbericht
- Kostenberechnung
- Überplanmäßige Ausgaben der Haushaltsmittel
- Vergabe der Bauleistungen
14. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
Neues aus unserer Bücherei
Foto: Gemeinde Vörstetten
Herr Hubert Pfleiderer ist seit 01.07.24 in unserer Gemeindebücherei tätig – herzlich willkommen!
Und das Gute:
In diesem Jahr ist unsere Gemeindebücherei erstmals auch in den Sommerferien geöffnet: immer mittwochs von 16 – 18 Uhr.
Damit braucht man keine Bücher mehr zu “hamstern“ und die Kinder können somit mehr Bücher oder Tonieboxen ausleihen – in diesem Sommer vielleicht hilfreich!
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Am Mittwoch, 17.07.2024, 17:30 Uhr, findet im Ratssaal des Alten Rathauses, Hauptstr. 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen, Vörstetten und Reute statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vergaben
1.1. Neubau Ruth-Cohn-Schule - Vergabe von Bauleistungen
2. Verschiedenes
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vergaben
1.1. Neubau Ruth-Cohn-Schule - Vergabe von Bauleistungen
- Metallbauarbeiten - Türen
- Tischlerarbeiten - Einbauschränke
- Malerarbeiten
- Trockenbauarbeiten II - Abgehängte Decke
- Gebäudeautomation
2. Verschiedenes
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
Einladung zum Gemarkungsradeln am 12.07.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
leider musste unser letzter Termin wetterbedingt abgesagt werden. Daher lade ich Sie herzlich ein, erneut am Gemarkungsradeln teilzunehmen. Gemeinsam werden wir die Grenzen unserer Gemeinden erkunden und dabei viele interessante Informationen über unsere Umgebung erfahren. Themen wie der Zustand unseres Waldes, die Funktion der Regenrückhaltebecken, das Neubaugebiet und aktuelle Projekte werden uns auf dieser Tour begleiten. Es ist eine großartige Gelegenheit, unsere Heimat besser kennenzulernen und auch nach der Stadtradel-Aktion weiterhin aufs Rad zu steigen.
Denken Sie daran, Ihre Helme und Sonnenschein mitzubringen!
Termin: Freitag, 12.07.2024, Start um 14:00 Uhr am Rathaus
Länge der Radtour: ca. 20 km
Anmeldung für das Gemarkungsradeln:
Tel. 07666 9400-0
E-Mail:
Ich freue mich auf eine schöne und informative Radtour mit Ihnen!
Herzliche Grüße
Lars Brügner
Bürgermeister
leider musste unser letzter Termin wetterbedingt abgesagt werden. Daher lade ich Sie herzlich ein, erneut am Gemarkungsradeln teilzunehmen. Gemeinsam werden wir die Grenzen unserer Gemeinden erkunden und dabei viele interessante Informationen über unsere Umgebung erfahren. Themen wie der Zustand unseres Waldes, die Funktion der Regenrückhaltebecken, das Neubaugebiet und aktuelle Projekte werden uns auf dieser Tour begleiten. Es ist eine großartige Gelegenheit, unsere Heimat besser kennenzulernen und auch nach der Stadtradel-Aktion weiterhin aufs Rad zu steigen.
Denken Sie daran, Ihre Helme und Sonnenschein mitzubringen!
Termin: Freitag, 12.07.2024, Start um 14:00 Uhr am Rathaus
Länge der Radtour: ca. 20 km
Anmeldung für das Gemarkungsradeln:
Tel. 07666 9400-0
E-Mail:
Ich freue mich auf eine schöne und informative Radtour mit Ihnen!
Herzliche Grüße
Lars Brügner
Bürgermeister
UPDATE! Überschreitung von Grenzwerten im Verbandsgebiet des Wasserversorgungsverband Mauracherberg!!!
10.07.2024
Chlorung unseres Trinkwassers kann reduziert werden
Seit dem 07. Juni 2024 muss unser Trinkwasser gechlort werden. Das zwischenzeitliche Abkochgebot wurde bereits am 11. Juni wieder aufgehoben. Grund für diese Sicherheitsmaßnahmen ist eine Verunreinigung zweier unserer Tiefbrunnen durch Starkregen mit einem Umweltkeim. Nach umfangreichen Tests und Proben und in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Emmendingen kann nun die Chlorung stufenweise wieder auf beinahe „Null“ reduziert werden. Das Wasser hat dann wieder den gewohnten guten Geschmack.
Im Lauf der nächsten Woche wird geprüft, ob die Chlorung ganz beendet werden kann.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Wassermeister zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung: 07641 7938.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Brügner
Bürgermeister
Seit dem 07. Juni 2024 muss unser Trinkwasser gechlort werden. Das zwischenzeitliche Abkochgebot wurde bereits am 11. Juni wieder aufgehoben. Grund für diese Sicherheitsmaßnahmen ist eine Verunreinigung zweier unserer Tiefbrunnen durch Starkregen mit einem Umweltkeim. Nach umfangreichen Tests und Proben und in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Emmendingen kann nun die Chlorung stufenweise wieder auf beinahe „Null“ reduziert werden. Das Wasser hat dann wieder den gewohnten guten Geschmack.
Im Lauf der nächsten Woche wird geprüft, ob die Chlorung ganz beendet werden kann.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Wassermeister zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung: 07641 7938.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Brügner
Bürgermeister
28.06.2024
Die Werte der aktuellen Wasserprobe wurden dem Gesundheitsamt übermittelt. Das Gesundheitsamt wird am kommenden Montag über die weitere Notwendigkeit der Chlorierung des Trinkwassers entscheiden.
27.06.2024
Aufgrund der aktuellen Umständen muss das Trinkwasser weiterhin gechlort werden. Am Montag wurden neue Wasserproben entnommen, deren Ergebnisse uns bisher nicht vorliegen. Sobald uns die neuesten Informationen erreichen, werden wir diese umgehend unter dieser Rubrik veröffentlichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Wasserversorgungsverband Mauracherberg unter Tel.: 07666/6111790.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Wasserversorgungsverband Mauracherberg unter Tel.: 07666/6111790.
17.06.2024
Die Chlorung wird zunächst für einige Tage vorgenommen. Die Gemeinde informiert die Bevölkerung, sobald diese Maßnahmen beendet wird.
Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden wir Sie hierüber informieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Wasserversorgungsverband Mauracherberg unter Tel.: 07666/6111790. Nähere Informationen werden auf der Homepage des www.wvv-mauracherberg.de und zeitversetzet auch auf der website der Gemeinde www.voerstetten.de und dem INSTAGRAM-Kanal der Gemeinde gegeben.
Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden wir Sie hierüber informieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Wasserversorgungsverband Mauracherberg unter Tel.: 07666/6111790. Nähere Informationen werden auf der Homepage des www.wvv-mauracherberg.de und zeitversetzet auch auf der website der Gemeinde www.voerstetten.de und dem INSTAGRAM-Kanal der Gemeinde gegeben.
11.06.2024
Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracherberg - Abkochgebot, Änderung!
Das Abkochgebot für alle Städte und Gemeinden im Gebiet des Landkreises Emmendingen ist aufgehoben! Dies sind die Städte Emmendingen (dort Stadtteil Wasser) und Waldkirch (dort Ortsteile Buchholz und Suggental) und die Gemeinden Denzlingen, Vörstetten, Reute.
Das Abkochgebot für die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald betroffenen Gemeinden Heuweiler und Glottertal besteht fort.
…Und noch ein aktuelles update vom 21.06.2024:
Bislang muss das Trinkwasser noch gechlort werden. Am Montag werden im Werk neue, speziellere Proben entnommen, um die Ursache der Verunreinigung herauszufinden. Wenn die Ergebnisse am Mittwoch vorliegen, entscheidet das Gesundheitsamt, ob und ggf. in welchem Rahmen die Chlorierung reduziert werden kann.
Das Abkochgebot für alle Städte und Gemeinden im Gebiet des Landkreises Emmendingen ist aufgehoben! Dies sind die Städte Emmendingen (dort Stadtteil Wasser) und Waldkirch (dort Ortsteile Buchholz und Suggental) und die Gemeinden Denzlingen, Vörstetten, Reute.
Das Abkochgebot für die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald betroffenen Gemeinden Heuweiler und Glottertal besteht fort.
…Und noch ein aktuelles update vom 21.06.2024:
Bislang muss das Trinkwasser noch gechlort werden. Am Montag werden im Werk neue, speziellere Proben entnommen, um die Ursache der Verunreinigung herauszufinden. Wenn die Ergebnisse am Mittwoch vorliegen, entscheidet das Gesundheitsamt, ob und ggf. in welchem Rahmen die Chlorierung reduziert werden kann.
07.06.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit wurde im Trinkwasser der Gemeinde Vörstetten der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für Coliformen Keime von 0 überschritten.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Emmendingen bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie das Wasser vorsorglich 10 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwenden.
Weiter wird eine vorübergehende Chlorung des Trinkwassers in den Gemeinden durchgeführt.
Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz bis zu einer Höchstkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung von maximal 0,3 Milligramm pro Liter gechlort.
Diese Konzentration bewegt sich innerhalb der festgelegten Grenzwerte.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass gechlortes Trinkwasser in keiner Weise gesundheitsschädlich ist, jedoch kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Für Aquarien ist gechlortes Wasser allerdings ungeeignet.
Wir weisen daraufhin das gechlortes Wasser für Heimdialysen nicht geeignet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Brügner
derzeit wurde im Trinkwasser der Gemeinde Vörstetten der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für Coliformen Keime von 0 überschritten.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Emmendingen bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie das Wasser vorsorglich 10 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwenden.
Weiter wird eine vorübergehende Chlorung des Trinkwassers in den Gemeinden durchgeführt.
Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz bis zu einer Höchstkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung von maximal 0,3 Milligramm pro Liter gechlort.
Diese Konzentration bewegt sich innerhalb der festgelegten Grenzwerte.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass gechlortes Trinkwasser in keiner Weise gesundheitsschädlich ist, jedoch kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Für Aquarien ist gechlortes Wasser allerdings ungeeignet.
Wir weisen daraufhin das gechlortes Wasser für Heimdialysen nicht geeignet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Brügner
110-kV-Leitung Eichstetten – Freiburg Vordermattenstraße, LA 1650
Instandhaltungsmaßnahme Korrosionsschutz
Die Netze BW GmbH, Stuttgart, hat die Firma KMB Korrosionsschutz GmbH, Adorfer Str. 109, 08258 Markneukirchen, mit der Durchführung von Korrosionsschutzarbeiten auf der 110-kV-Leitung Eichstetten – Freiburg Vordermattenstraße, LA 1650 beauftragt.
Die Arbeiten der Korrosionsschutzmaßnahme werden voraussichtlich in KW 27 beginnen und bis Ende September 2024 abgeschlossen sein. Pro Mast wird die Dauer der Arbeiten ca. 3 - 4 Tage betragen.
Vor dem Betreten der einzelnen Grundstücke wird sich die örtliche Bauleitung mit den Grundstückseigentümern/Bewirtschaftern in Verbindung setzen.
Um die Flur- und Wegeschäden und Verunreinigungen so gering wie möglich zu halten, ist die beauftragte Firma zu höchster Sorgfalt angewiesen.
Nach Abschluss der Arbeiten werden evtl. aufgetretene Schäden aufgenommen und die Betroffenen entsprechend entschädigt.
Netze BW GmbH, Stuttgart
Die Arbeiten der Korrosionsschutzmaßnahme werden voraussichtlich in KW 27 beginnen und bis Ende September 2024 abgeschlossen sein. Pro Mast wird die Dauer der Arbeiten ca. 3 - 4 Tage betragen.
Vor dem Betreten der einzelnen Grundstücke wird sich die örtliche Bauleitung mit den Grundstückseigentümern/Bewirtschaftern in Verbindung setzen.
Um die Flur- und Wegeschäden und Verunreinigungen so gering wie möglich zu halten, ist die beauftragte Firma zu höchster Sorgfalt angewiesen.
Nach Abschluss der Arbeiten werden evtl. aufgetretene Schäden aufgenommen und die Betroffenen entsprechend entschädigt.
Netze BW GmbH, Stuttgart
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Am Montag, 08.07.2024, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Unterjähriger Finanzbericht der Gemeinde Vörstetten - Juni 2024
5. Klimaschutz - Halbjahresbericht
6. Feststellung der Hinderungsgründe nach § 29 GemO zur Kommunalwahl am 09.06.2024
7. Gemeindebücherei Vörstetten - Änderungen
8. Änderung des Redaktionsstatus für das Amtsblatt
9. Annahme von Spenden
10. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
11. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Unterjähriger Finanzbericht der Gemeinde Vörstetten - Juni 2024
5. Klimaschutz - Halbjahresbericht
6. Feststellung der Hinderungsgründe nach § 29 GemO zur Kommunalwahl am 09.06.2024
7. Gemeindebücherei Vörstetten - Änderungen
8. Änderung des Redaktionsstatus für das Amtsblatt
9. Annahme von Spenden
10. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
11. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
Wanderausstellung im Rathaus Vörstetten
Das Foyer des Rathauses Vörstetten wird in den kommenden Wochen Gastgeber einer Wanderausstellung von Zukunft Altbau sein. Diese Ausstellung beleuchtet das Thema energetische Sanierungen und zeigt anschauliche Beispiele erfolgreicher Projekte. Unter dem Motto "Energetische Sanierungen, die sich sehen lassen" werden innovative Lösungen und nachhaltige Bauweisen präsentiert, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch überzeugen.
Die Ausstellung bietet wertvolle Einblicke in verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Von der Dämmung und Belüftung zur Vermeidung von Schimmel über die Nutzung von Wärmepumpen bis hin zu integrierten Photovoltaikanlagen – die Ausstellung deckt ein breites Spektrum ab und zeigt auf, wie alte Gebäude fit für die Zukunft gemacht werden können.
Besucher können sich auf informative Tafeln, Vorher-Nachher-Darstellungen und anschauliche Modelle freuen. Die Ausstellung richtet sich an alle, die sich für nachhaltiges Bauen und energetische Sanierungen interessieren – sei es als Hausbesitzer, Planer oder einfach nur als Interessierte.
Die Wanderausstellung ist ab dem 05.07.2024 während der regulären Öffnungszeiten im Foyer des Rathauses Vörstetten zu besichtigen. Der Eintritt ist frei.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, diese informative Ausstellung zu besuchen und sich inspirieren zu lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um mehr über die vielfältigen Möglichkeiten zur energetischen Sanierung zu erfahren und sich wertvolle Tipps für Ihre eigenen Projekte zu holen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Die Ausstellung bietet wertvolle Einblicke in verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Von der Dämmung und Belüftung zur Vermeidung von Schimmel über die Nutzung von Wärmepumpen bis hin zu integrierten Photovoltaikanlagen – die Ausstellung deckt ein breites Spektrum ab und zeigt auf, wie alte Gebäude fit für die Zukunft gemacht werden können.
Besucher können sich auf informative Tafeln, Vorher-Nachher-Darstellungen und anschauliche Modelle freuen. Die Ausstellung richtet sich an alle, die sich für nachhaltiges Bauen und energetische Sanierungen interessieren – sei es als Hausbesitzer, Planer oder einfach nur als Interessierte.
Die Wanderausstellung ist ab dem 05.07.2024 während der regulären Öffnungszeiten im Foyer des Rathauses Vörstetten zu besichtigen. Der Eintritt ist frei.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, diese informative Ausstellung zu besuchen und sich inspirieren zu lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um mehr über die vielfältigen Möglichkeiten zur energetischen Sanierung zu erfahren und sich wertvolle Tipps für Ihre eigenen Projekte zu holen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung
Am Montag, den 24. Juni, fand im Foyer der Heinz Ritter-Halle eine gut besuchte Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung statt. Die Veranstaltung wurde von endura kommunal, dem Klimaschutzmanagement des Landkreises, der badenovaWÄRMEPLUS sowie SolarHub unterstützt und bot den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde wertvolle Einblicke und Beratungsangebote.
Das zentrale Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung zeigt, dass in Vörstetten aufgrund nicht ausreichender Wärmedichte und Wirtschaftlichkeit kein Wärmenetz als verbindlich festgelegt wird. Dies gibt jedem Gebäudeeigentümer die Freiheit und Verantwortung, die für sein Gebäude optimale Heizlösung zu wählen.
Der Abend verlief sehr informativ und war erfreulich gut besucht. Es gab zahlreiche interessierte Rückfragen von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern, die sich intensiv mit den vorgestellten Themen auseinandersetzten. Die Gemeinde Vörstetten bietet umfassende Unterstützung auf dem Weg zur richtigen Entscheidung: Neben dem Energieberatungsangebot der Gemeinde können die Bürgerinnen und Bürger die ergänzenden Beratungen des Landratsamtes in Anspruch nehmen. SolarHub stellte zudem ein innovatives Onlinetool vor, mit dem die Photovoltaikpotenziale auf eigenen Gebäuden bewertet und die Auswirkungen einer solchen Investition analysiert werden können.
Ein besonderer Vorteil für unsere Bürgerinnen und Bürger ist, dass all diese Beratungsangebote kostenfrei zur Verfügung stehen.
Die Veranstaltung war ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Gebäudeeigentümer in Vörstetten und zeigte das große Interesse und Engagement der Gemeinde für eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung.
Das zentrale Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung zeigt, dass in Vörstetten aufgrund nicht ausreichender Wärmedichte und Wirtschaftlichkeit kein Wärmenetz als verbindlich festgelegt wird. Dies gibt jedem Gebäudeeigentümer die Freiheit und Verantwortung, die für sein Gebäude optimale Heizlösung zu wählen.
Der Abend verlief sehr informativ und war erfreulich gut besucht. Es gab zahlreiche interessierte Rückfragen von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern, die sich intensiv mit den vorgestellten Themen auseinandersetzten. Die Gemeinde Vörstetten bietet umfassende Unterstützung auf dem Weg zur richtigen Entscheidung: Neben dem Energieberatungsangebot der Gemeinde können die Bürgerinnen und Bürger die ergänzenden Beratungen des Landratsamtes in Anspruch nehmen. SolarHub stellte zudem ein innovatives Onlinetool vor, mit dem die Photovoltaikpotenziale auf eigenen Gebäuden bewertet und die Auswirkungen einer solchen Investition analysiert werden können.
Ein besonderer Vorteil für unsere Bürgerinnen und Bürger ist, dass all diese Beratungsangebote kostenfrei zur Verfügung stehen.
Die Veranstaltung war ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Gebäudeeigentümer in Vörstetten und zeigte das große Interesse und Engagement der Gemeinde für eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung.
Veränderung im Rathaus!
Seit dieser Woche verstärkt Sabine Pavicic unser Rathausteam - herzlich Willkommen. Sie hat das Aufgabengebiet des Bürgerbüros von Isabel Dorer übernommen. Isabel Dorer hat das Standesamt übernommen und freut sich auf die neuen Aufgaben.
Wir wünschen beiden einen guten Start am neuen Arbeitsplatz!
Wir wünschen beiden einen guten Start am neuen Arbeitsplatz!
Störche wurden beringt
Martin Kury vom Verein Weißstorch Breisgau e.V. war vor Ort, um unsere Störche zu beringen, bevor sie abfliegen. Trotz des nassen und kühlen Wetters der letzten Wochen haben sich die Störche gut entwickelt, was uns sehr erfreut.
Wir möchten Martin Kury herzlich für sein Engagement danken.
Wir möchten Martin Kury herzlich für sein Engagement danken.
Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 09.06.2024:
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Am Montag, 17.06.2024, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2023 und Verkehrsunfallstatistik 2023, Gemeinde Vörstetten
5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heimstraße 8" - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
6. Kanalsanierung des TG1 BA1
8. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
9. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
Am Montag, 17.06.2024, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2023 und Verkehrsunfallstatistik 2023, Gemeinde Vörstetten
5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heimstraße 8" - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
6. Kanalsanierung des TG1 BA1
- Genehmigung der Ausschreibung
- Vergabe von Planungsleistung
- Vergabe von BauleistungKanalsanierung des TG1 BA1
- Genehmigung der Ausschreibung
- Vergabe von Planungsleistung
- Vergabe von Bauleistung
8. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
9. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
Am kommenden Sonntag, 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt
Alle wahlberechtigten Bürger/innen von Vörstetten können am Sonntag, 9. Juni 2024 in der Heinz Ritter-Halle ihre Stimmen für die Europawahl und die Kommunalwahlen abgegeben.
Die Wahllokale sind von 08:00 – 18:00 Uhr geöffnet.
Alle wahlberechtigten Bürger sollten inzwischen die Wahlunterlagen als Infopost erhalten haben. Die Wahlunterlagen beinhalten den roten Gemeinderatsstimmzettel (3 Wahlvorschläge) sowie 1 rotes Merkblatt. Zudem den grünen Kreistagsstimmzettel (8 Wahlvorschläge) und 1 grünes Merkblatt.
Bitte bringen Sie die Stimmzettel am Wahltag ins Wahllokal ausgefüllt mit!
Mit diesen Stimmzetteln wählen Sie! Die dazugehörigen Umschläge (für die Gemeinderats- und Kreistagswahl) erhalten Sie im Wahllokal.
Der Europawahlstimmzettel wird Ihnen ebenfalls am Wahlsonntag im Wahllokal ausgehändigt. Dieser wurde nicht mitgesandt. Aus organisatorischen Gründen haben alle Wahlberechtigten – auch die Briefwähler - die Wahlunterlagen zugestellt bekommen. Wer Briefwahl beantragt hat, kann natürlich nicht nochmal an der Wahl am Sonntag wählen, da seine Stimme bereits abgegeben wurde. Im Wählerverzeichnis sind die Briefwähler nämlich entsprechend gekennzeichnet.
Achtung: Sie haben bei der Gemeinderatswahl insgesamt 12 Stimmen. Bei der Kreistagswahl haben Sie 6 Stimmen.
Kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten. Wenn Sie mehr Stimmen vergeben als Kandidaten zu wählen sind, sind die von Ihnen verwendeten Stimmzettel ungültig.
Sie können einen Stimmzettel entweder unverändert oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. Jeder Bewerber des Wahlvorschlages erhält dann eine Stimme.
Der letzte Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahl – für Wähler die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind - ist Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr. Am Freitag ist das Rathaus deshalb für die Ausstellung von Wahlscheinen durchgehend bis 18:00 Uhr geöffnet.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis am Wahlsonntag, 15:00 Uhr gestellt werden.
Für Wahlberechtigte, welche glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann am Samstag, 08.06.2024 in der Zeit von 11:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus Vörstetten, Bürgerbüro ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Am Sonntag 09.06.2024 ab 18:00 Uhr findet die Auszählung der Europawahl in der Heinz Ritter-Halle, dem Bürgersaal und in der Bücherei im Rathaus statt. Die Auszählung der Kreistags- und Gemeinderatswahl findet am Montag, 10.06.2024 ab 09:00 Uhr im Rathaus Vörstetten statt. Die Auszählung der Wahlen ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt. Wir bitten jedoch darum, dass die Wahlhelfer beim Auszählen nicht behindert werden.
Da die Gemeindemitarbeiter an beiden Tagen als Wahlhelfer im Einsatz sind, können Behördengänge am Montag nicht abgewickelt werden. Wir bitten um Verständnis.
Der Gemeindewahlausschuss tagt nach abgeschlossener Auszählung am Montag, 10.06.2024 gegen 17:30 Uhr zur Feststellung des Ergebnisses der Kreistags- und Gemeinderatswahl.
Ihr Wahlamt
Die Wahllokale sind von 08:00 – 18:00 Uhr geöffnet.
Alle wahlberechtigten Bürger sollten inzwischen die Wahlunterlagen als Infopost erhalten haben. Die Wahlunterlagen beinhalten den roten Gemeinderatsstimmzettel (3 Wahlvorschläge) sowie 1 rotes Merkblatt. Zudem den grünen Kreistagsstimmzettel (8 Wahlvorschläge) und 1 grünes Merkblatt.
Bitte bringen Sie die Stimmzettel am Wahltag ins Wahllokal ausgefüllt mit!
Mit diesen Stimmzetteln wählen Sie! Die dazugehörigen Umschläge (für die Gemeinderats- und Kreistagswahl) erhalten Sie im Wahllokal.
Der Europawahlstimmzettel wird Ihnen ebenfalls am Wahlsonntag im Wahllokal ausgehändigt. Dieser wurde nicht mitgesandt. Aus organisatorischen Gründen haben alle Wahlberechtigten – auch die Briefwähler - die Wahlunterlagen zugestellt bekommen. Wer Briefwahl beantragt hat, kann natürlich nicht nochmal an der Wahl am Sonntag wählen, da seine Stimme bereits abgegeben wurde. Im Wählerverzeichnis sind die Briefwähler nämlich entsprechend gekennzeichnet.
Achtung: Sie haben bei der Gemeinderatswahl insgesamt 12 Stimmen. Bei der Kreistagswahl haben Sie 6 Stimmen.
Kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten. Wenn Sie mehr Stimmen vergeben als Kandidaten zu wählen sind, sind die von Ihnen verwendeten Stimmzettel ungültig.
Sie können einen Stimmzettel entweder unverändert oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. Jeder Bewerber des Wahlvorschlages erhält dann eine Stimme.
Der letzte Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahl – für Wähler die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind - ist Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr. Am Freitag ist das Rathaus deshalb für die Ausstellung von Wahlscheinen durchgehend bis 18:00 Uhr geöffnet.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis am Wahlsonntag, 15:00 Uhr gestellt werden.
Für Wahlberechtigte, welche glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann am Samstag, 08.06.2024 in der Zeit von 11:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus Vörstetten, Bürgerbüro ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Am Sonntag 09.06.2024 ab 18:00 Uhr findet die Auszählung der Europawahl in der Heinz Ritter-Halle, dem Bürgersaal und in der Bücherei im Rathaus statt. Die Auszählung der Kreistags- und Gemeinderatswahl findet am Montag, 10.06.2024 ab 09:00 Uhr im Rathaus Vörstetten statt. Die Auszählung der Wahlen ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt. Wir bitten jedoch darum, dass die Wahlhelfer beim Auszählen nicht behindert werden.
Da die Gemeindemitarbeiter an beiden Tagen als Wahlhelfer im Einsatz sind, können Behördengänge am Montag nicht abgewickelt werden. Wir bitten um Verständnis.
Der Gemeindewahlausschuss tagt nach abgeschlossener Auszählung am Montag, 10.06.2024 gegen 17:30 Uhr zur Feststellung des Ergebnisses der Kreistags- und Gemeinderatswahl.
Ihr Wahlamt
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Montag, 10. Juni 2024 findet nach abgeschlossener Auszählung der Gemein-deratswahl um 17:30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Feststellung des Endergebnisses der Kreistagswahl für die Gemeinde Vörstetten
2. Feststellung des Endergebnisses der Gemeinderatswahl
3. Verschiedenes
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Mareen Herbstritt
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Tagesordnung:
1. Feststellung des Endergebnisses der Kreistagswahl für die Gemeinde Vörstetten
2. Feststellung des Endergebnisses der Gemeinderatswahl
3. Verschiedenes
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Mareen Herbstritt
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Ferienbetreuung 2024
Freie Plätze …
In der Ferienbetreuung der Gemeinde Vörstetten gibt es noch einige freie Plätze:
1. Woche vom 29.07. bis 02.08.2024
2. Woche 05.08. bis 09.08.2024
3. Woche vom 12.08.2024 bis 16.08.2024
Hier können wir zur Altersstruktur der Kindergartenkinder passend ausschließlich Schüler der Klasse 1 aufnehmen.
Aufgrund der bislang eingegangenen Anmeldungen für die Ferienbetreuung können wir, sofern Betreuungsnot besteht für die noch freien Plätze eine Buchung für insgesamt zwei Wochen (1 und 2) in Aussicht stellen. In der letzten Woche können wir zusätzlich zu den Kindergartenkindern ab 3 Jahren noch Grundschüler der Klasse 1 aufnehmen. Die Platzvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.
Sollten Sie Bedarf haben können Sie sich gerne im Rathaus Vörstetten, Frau Bierer, melden.
In der Ferienbetreuung der Gemeinde Vörstetten gibt es noch einige freie Plätze:
1. Woche vom 29.07. bis 02.08.2024
2. Woche 05.08. bis 09.08.2024
3. Woche vom 12.08.2024 bis 16.08.2024
Hier können wir zur Altersstruktur der Kindergartenkinder passend ausschließlich Schüler der Klasse 1 aufnehmen.
Aufgrund der bislang eingegangenen Anmeldungen für die Ferienbetreuung können wir, sofern Betreuungsnot besteht für die noch freien Plätze eine Buchung für insgesamt zwei Wochen (1 und 2) in Aussicht stellen. In der letzten Woche können wir zusätzlich zu den Kindergartenkindern ab 3 Jahren noch Grundschüler der Klasse 1 aufnehmen. Die Platzvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.
Sollten Sie Bedarf haben können Sie sich gerne im Rathaus Vörstetten, Frau Bierer, melden.
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer:
In der Zeit vom 03.05.2024 bis einschließlich 24.05.2024 wird der Gehweg im Bereich der Marchstraße 42 und 44 voll gesperrt. Ein Fußgängernotweg wird angelegt. Außerdem werden stellenweise Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Am Montag, 13.05.2024, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Vörstetten - Ergebnispräsentation
5. Einführung eines regionalen Fahrradverleihsystems, Systemstart 01.01.2026
6. Standortentscheidung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft
7. Genehmigung des Gesellschaftervertrags zur Beteiligung an der "KlimaVernetzt GmbH & Co KG"
8. Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Vörstetten
9. Genehmigung des städtebaulichen Vertrags und des Erschließungsvertrags mit der badenovakonzept GmbH und Co KG über die Erschließung des Baugebietes "KRUMMACKER
10. Annahme von Spenden
11. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
12. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Vörstetten - Ergebnispräsentation
5. Einführung eines regionalen Fahrradverleihsystems, Systemstart 01.01.2026
6. Standortentscheidung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft
7. Genehmigung des Gesellschaftervertrags zur Beteiligung an der "KlimaVernetzt GmbH & Co KG"
8. Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Vörstetten
9. Genehmigung des städtebaulichen Vertrags und des Erschließungsvertrags mit der badenovakonzept GmbH und Co KG über die Erschließung des Baugebietes "KRUMMACKER
10. Annahme von Spenden
11. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
12. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Am Montag, 13.05.2024, 19:15 Uhr, findet im Bürgersaal Rathaus Vörstetten, Freiburger Str. 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Neubau einer Kalthalle, Reutener Straße 11, FN 3635
2. Bau eines Pferdestalles an Bestandsgebäude sowie Neubau einer Dunglege, FlSt 3324, 3325 auf dem landwirtschaftlichen Anwesen Hochburger Straße 10
3. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 2 Carports, FN 4/1, Kandelstraße
4. Weiterleitung von Bauanträgen
5. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Neubau einer Kalthalle, Reutener Straße 11, FN 3635
2. Bau eines Pferdestalles an Bestandsgebäude sowie Neubau einer Dunglege, FlSt 3324, 3325 auf dem landwirtschaftlichen Anwesen Hochburger Straße 10
3. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 2 Carports, FN 4/1, Kandelstraße
4. Weiterleitung von Bauanträgen
5. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
Lars Brügner
Bürgermeister
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer:
In der Zeit vom 03.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 werden die Straßen in Höhe der Feldbergstraße und Schauinslandstraße vollgesperrt. Stellenweise werden auch in mehreren Bauabschnitten die Gehwege vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Asiatische Hornisse breitet sich aus – bitte Sichtungen melden!
Vergleich der Asiatischen Hornisse (links) mit der heimischen und geschützten Europäischen Hornisse (rechts).
Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Königinnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich:
Meldeplattform: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Ho-henheim unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch weitere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können. Seit April 2024 koordiniert die Landesanstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzverwal-tung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse.
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer
In der Zeit vom 03.04.2024 bis einschließlich 26.04.2024 werden die Straßen in Höhe der Feldbergstraße und Schauinslandstraße vollgesperrt. Stellenweise werden auch in mehreren Bauabschnitten die Gehwege vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
In der Zeit vom 03.04.2024 bis einschließlich 31.05.2025 werden die Fahrbahnen der Grubstraße, Reutener Straße und Denzlinger Straße halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt über eine Lichtzeichenanlage. Die Museumsgasse wird vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
In der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 (davon maximal 5 Arbeitstage) wird der Gehweg in Höhe der Kaiserstuhlstraße 19 und anschließend in Höhe der Kaiserstuhlstraße 4a gesperrt. Ein Fußgängernotweg wird angelegt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
In der Zeit vom 03.04.2024 bis einschließlich 31.05.2025 werden die Fahrbahnen der Grubstraße, Reutener Straße und Denzlinger Straße halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt über eine Lichtzeichenanlage. Die Museumsgasse wird vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
In der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 (davon maximal 5 Arbeitstage) wird der Gehweg in Höhe der Kaiserstuhlstraße 19 und anschließend in Höhe der Kaiserstuhlstraße 4a gesperrt. Ein Fußgängernotweg wird angelegt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Am Montag, 08.04.2024, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses, Freiburger Straße 2, Vörstetten
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Abrechnung des Erschließungsgebiets "Gehren/Schupfholz"
5. Sozialer Wohnungsbau Marchstraße 31
- Vergabe von Bauleistungen/ 5. Ausschreibungspaket
6. Vergabe von Bauleistungen
7. Beteiligung am Wasserkraftprojekt der EnBW
8. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
9. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten statt.
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Abrechnung des Erschließungsgebiets "Gehren/Schupfholz"
5. Sozialer Wohnungsbau Marchstraße 31
- Vergabe von Bauleistungen/ 5. Ausschreibungspaket
6. Vergabe von Bauleistungen
7. Beteiligung am Wasserkraftprojekt der EnBW
8. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
9. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Lars Brügner
Bürgermeister
Hinweis für Verkehrsteilnehmer
In der Zeit vom 26.03.2024 bis 28.03.2024 wird die Straße in Höhe der Straße An der Storchenwiese im Bereich des Neubauwesens Nr. 8 vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
In der Zeit vom 22.03.2024 bis einschließlich 31.05.2025 werden im öffentlichen Verkehrsraum im Gemeindegebiet Vörstetten verschiedene Fahrbahnen halbseitig gesperrt und teilweise Gehwege gesperrt mit der Anlage von Fußgängernotwegen auf der Fahrbahn sowie der Einrichtung von Ampelregelungen an diversen Stellen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
In der Zeit vom 22.03.2024 bis einschließlich 31.05.2025 werden im öffentlichen Verkehrsraum im Gemeindegebiet Vörstetten verschiedene Fahrbahnen halbseitig gesperrt und teilweise Gehwege gesperrt mit der Anlage von Fußgängernotwegen auf der Fahrbahn sowie der Einrichtung von Ampelregelungen an diversen Stellen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Donnerstag, 4. April 2024 findet um 17:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
2. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge
3. Beschluss über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge
4. Verschiedenes
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Mareen Herbstritt
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
2. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge
3. Beschluss über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge
4. Verschiedenes
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Mareen Herbstritt
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Schadstoffmobil kommt nach Vörstetten
Das Schadstoffmobil kommt am 19.03.2024 von 14 bis 15:30 Uhr an die Heinz Ritter-Halle.
- Beim Schadstoffmobil können kostenlos alle Abfälle mit gefährlichen Stoffen abgegeben werden. Dazu zählen Chemikalien jeder Art, Lacke und Lasuren, lösungsmittelhaltige Farben, Holzschutzmittel, Verdünnung, Akkus und Batterien, Autopflegemittel, Altöl (max.10 Liter), Frostschutzmittel usw.
- Wandfarbe von Renovierungen enthält keine Schadstoffe, ist wasserlöslich und wird deshalb beim Schadstoffmobil nicht angenommen. Wandfarben am besten eintrocknen lassen und über die graue Tonne entsorgen, die leeren Eimer nimmt der Recyclinghof an.
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen können abgegeben werden (Achtung: Glühbirnen bitte über die graue Tonne entsorgen).
- Frittierfett und Speiseöl werden beim Schadstoffmobil angenommen.
- Alte Medikamente bitte immer beim Schadstoffmobil abgeben (nicht in der grauen Tonne!) und am besten in der Originalpackung vorbeibringen.
- Flüssige Stoffe in Kanistern sind auf eine Behältergröße von max. 20 Liter beschränkt.
- Bitte die Problemabfälle immer nur direkt beim Schadstoffmobil abgeben, immer verschlossen und wegen der Zuordnung am besten in der Originalverpackung abgeben.
- Wer beim Sammeltermin in seiner Gemeinde verhindert ist, kann jeden anderen Sammeltermin nutzen.
- Weitere Infos zur Schadstoffsammlung gibt’s unter www.landkreis-emmendingen.de und per Telefon 07641 451 97 00
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer:
In der Zeit vom 25.03.2024 bis 28.03.2024 wird die Straße in Höhe der Bühlackerstraße 9 vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Am 12.03.2024 im Zeitraum von 08:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr wird die Mattenstraße vollgesperrt. Stellenweise werden Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Öffentliche Verbandsversammlung
Am Mittwoch, 13.03.2024, 17:30 Uhr, findet im Ratssaal des Alten Rathauses,
Hauptstr. 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Verbandsversammlung statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2. Fragen und Anregungen der Zuhörer (Fragestunde)
3. 3. FNP-Änderung "Westliche Käppelematten" - Offenlagebeschluss
4. Verschiedenes (Fragestunde)
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
Hauptstr. 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Verbandsversammlung statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2. Fragen und Anregungen der Zuhörer (Fragestunde)
3. 3. FNP-Änderung "Westliche Käppelematten" - Offenlagebeschluss
4. Verschiedenes (Fragestunde)
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses (GVV)
Am Mittwoch, 13.03.2024, 17:00 Uhr, findet im Ratssaal des Alten Rathauses,
Hauptstr. 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen, Vörstetten und Reute statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vergaben
1.1. Schulentwicklung Bildungszentrum - Neubau Ruth-Cohn-Schule
- Vergabe von Bauleistungen/ Estricharbeiten und Baureinigung
2. Verschiedenes
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
Hauptstr. 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen, Vörstetten und Reute statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vergaben
1.1. Schulentwicklung Bildungszentrum - Neubau Ruth-Cohn-Schule
- Vergabe von Bauleistungen/ Estricharbeiten und Baureinigung
2. Verschiedenes
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
frelo jetzt in Vörstetten
Seit Montag, 26.02.2024 befindet sich die frelo-Station des regionalen Fahrradverleihsystems der Firma nextbike by TRIER mit fünf Fahrrädern direkt von dem Rathaus.
Mit der Teilnahme an einer Testphase wird zunächst analysiert, wie gut das Angebot angenommen wird.
frelo - so geht´s!
Mit der Teilnahme an einer Testphase wird zunächst analysiert, wie gut das Angebot angenommen wird.
frelo - so geht´s!
Sperrfrist für Gehölzschnitte
Das Schneiden und Fällen von Bäumen, Hecken und Sträuchern in öffentlichen und privaten Bereichen ist vom 01. März bis 30. September untersagt. Diese Maßnahme dient zum Schutz der Tierwelt während der Brut- und Setzzeit. Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sich an diese Vorschrift zu halten.
Hinweis für Verkehrsteilnehmer
In der Zeit vom 26.02.2024 bis 15.03.2024 (davon max. 1 Arbeitstag) wird im Bereich der Kaiserstuhlstraße/Freiburger Straße aufgrund von Leitungsarbeiten die Geschwindigkeit reduziert. Die Baustelle wird in dieser Zeit abgesichert.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Erfolgreicher erster Landschaftspflegetag in Vörstetten
Am vergangenen Samstag versammelten sich 140 engagierte Teilnehmer mit ihren Gummistiefeln zum ersten Landschaftspflegetag in Vörstetten. Neben den traditionellen Streuobstflächen stand in diesem Jahr auch der Wald im Fokus des Einsatzes. Unter der fachkundigen Anleitung von Revierförsterin Julia Lindner wurden junge Eichen beschnitten, um zukünftigen Generationen hochwertiges Holz zu sichern.
Bewaffnet mit Astscheren und Sägen machten sich die Teilnehmer an die Arbeit. Auf den Streuobstwiesen wurde ebenso gezielt geschnitten, denn nur ein präziser Schnitt garantiert später einen reichen Ertrag an Äpfeln.
Nach intensiver Arbeit gab es eine Pause mit erfrischenden Getränken und stärkendem Essen. Nach sechs Stunden Einsatz waren mehrere Hänger mit Schnittgut gefüllt, das unter anderem für das Scheibenfeuer verwendet wurde.
Wir möchten uns bei allen Beteiligten herzlich für ihren Einsatz und die gelungene Veranstaltung bedanken und bitten um Verständnis, dass trotz der großen Teilnehmerzahl nicht alle Flächen bearbeitet werden konnten.
Bewaffnet mit Astscheren und Sägen machten sich die Teilnehmer an die Arbeit. Auf den Streuobstwiesen wurde ebenso gezielt geschnitten, denn nur ein präziser Schnitt garantiert später einen reichen Ertrag an Äpfeln.
Nach intensiver Arbeit gab es eine Pause mit erfrischenden Getränken und stärkendem Essen. Nach sechs Stunden Einsatz waren mehrere Hänger mit Schnittgut gefüllt, das unter anderem für das Scheibenfeuer verwendet wurde.
Wir möchten uns bei allen Beteiligten herzlich für ihren Einsatz und die gelungene Veranstaltung bedanken und bitten um Verständnis, dass trotz der großen Teilnehmerzahl nicht alle Flächen bearbeitet werden konnten.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Zu der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 11. März 2024 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses Vörstetten, Freiburger Straße 2 herzlich eingeladen:
Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Blutspenderehrung 2024
5. Sozialer Wohnungsbau Marchstraße 31
- Vergabe von Bauleistungen / 4. Ausschreibungspaket
6. Vergabekriterien für die Wohnungen der Gemeinde Vörstetten
7. Erschließungsträger für Baugebiet "Krummacker"
8. Erschließung des Neubaugebietes Krummacker
- Vergabe von Ing. Leistungen
9. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
10. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Blutspenderehrung 2024
5. Sozialer Wohnungsbau Marchstraße 31
- Vergabe von Bauleistungen / 4. Ausschreibungspaket
6. Vergabekriterien für die Wohnungen der Gemeinde Vörstetten
7. Erschließungsträger für Baugebiet "Krummacker"
8. Erschließung des Neubaugebietes Krummacker
- Vergabe von Ing. Leistungen
9. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
10. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Zu der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 26. Februar 2024 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses Vörstetten, Freiburger Straße 2 herzlich eingeladen:
Gemeinderat, Beginn: 19:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
5. Bebauungsplan „Schupfholz/Gehren – 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss
6. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
7. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Gemeinderat, Beginn: 19:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
5. Bebauungsplan „Schupfholz/Gehren – 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss
6. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
7. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vörstetten
Zu der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 19. Februar 2024 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses Vörstetten, Freiburger Straße 2 herzlich eingeladen:
Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Beratung und Beschlussfassung:
a. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Vörstetten für HJ 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027
b. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm für 2023 bis 2027
c. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027
5. Bebauungsplan „Sulzgasse – 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss
6. Bebauungsplan „Langacker II – 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss
7. Rheintalbahn: Planfeststellungsbeschluss im PFA 8.1 Riegel-Freiburg
8. Bildung des Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz BW für die Europa-, Kreistags- und Kommunalwahlen am 09.06.2024
9. Veröffentlichungen im Amtsblatt im Rahmen der Kommunalwahlen am 09.06.2024
10. Außenanlagen der Kindergärten Wirbelwind und Sonnenwinkel
11. Ausübung eines Vorkaufsrechts, Gewann Bohnacker
12. Ausübung eines Vorkaufsrechts, Gewann Tauben
13. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
14. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Beratung und Beschlussfassung:
a. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Vörstetten für HJ 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027
b. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm für 2023 bis 2027
c. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027
5. Bebauungsplan „Sulzgasse – 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss
6. Bebauungsplan „Langacker II – 1. Änderung“ – Satzungsbeschluss
7. Rheintalbahn: Planfeststellungsbeschluss im PFA 8.1 Riegel-Freiburg
8. Bildung des Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz BW für die Europa-, Kreistags- und Kommunalwahlen am 09.06.2024
9. Veröffentlichungen im Amtsblatt im Rahmen der Kommunalwahlen am 09.06.2024
10. Außenanlagen der Kindergärten Wirbelwind und Sonnenwinkel
11. Ausübung eines Vorkaufsrechts, Gewann Bohnacker
12. Ausübung eines Vorkaufsrechts, Gewann Tauben
13. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
14. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Hinweis für die Verkehrsteilnehmer
Am 03.02.2024 wird die Straße in Höhe der Marchstraße 13 vollgesperrt. Stellenweise werden Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Am 03.02.2024 wird die Straße in Höhe der Marchstraße 13 vollgesperrt. Stellenweise werden Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Online-Informationsveranstaltungen
Der Verein Carmen e.V. bietet im Januar und Februar kostenlose Online-Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger zu den Themen „Erneuerbare Energien“ und „Energetische Sanierung“. Daher möchten wir Interessierte auf die nachfolgenden Online-Veranstaltungen hinweisen. Die Anmeldung für die WebSeminare erfolgt über die Website.
- „Photovoltaik auf dem Eigenheim” | 25. Januar 2024, 18-19:30 Uhr
- „Kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz – was bedeutet das für mich?” | 30. Januar 2024, 18-19:30 Uhr
- „Wärmepumpe trifft Photovoltaik – Heizen mit Erneuerbaren Energien” | 06. Februar 2024, 16-17:30 Uhr
- „Energiesparen im Haushalt" | 22. Februar 2024, 19-20 Uhr
- „Energetische Gebäudemodernisierung – Gebäudehülle” | 27. Februar 2024, 17-19 Uhr
- „Energetische Gebäudemodernisierung – Heiztechnik 1"; | 28. Februar 2024, 17-19 Uhr
- „Energetische Gebäudemodernisierung – Heiztechnik 2"; | 29. Februar 2024, 17-19 Uhr
Streupflicht wegen Eis- und Schneeglätte
Es wird hiermit auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 26. Oktober 1989 hingewiesen.
Nach dieser Satzung sind die Straßenanlieger (Eigentümer und Besitzer z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben, verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten, die Gehwege und, falls keine Gehwege vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,00 m zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht am Rand der Fahrbahn anzuhäufen. Die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe sind so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mind. 1,00 m zu räumen. Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr. Wir machen darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Parkende Fahrzeuge können den Winterdienst behindern!
Parkende Autos in Kurvenbereichen, in engen Straßen und an Kreuzungen behindern und/oder verzögern den Winterdienst erheblich. Wir bitten Sie deshalb, in den Wintermonaten an kritischen Stellen keine Fahrzeuge abzustellen, damit der Winterdienst reibungslos und zügig durchgeführt werden kann.
Nach dieser Satzung sind die Straßenanlieger (Eigentümer und Besitzer z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben, verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten, die Gehwege und, falls keine Gehwege vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,00 m zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht am Rand der Fahrbahn anzuhäufen. Die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe sind so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mind. 1,00 m zu räumen. Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr. Wir machen darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Parkende Fahrzeuge können den Winterdienst behindern!
Parkende Autos in Kurvenbereichen, in engen Straßen und an Kreuzungen behindern und/oder verzögern den Winterdienst erheblich. Wir bitten Sie deshalb, in den Wintermonaten an kritischen Stellen keine Fahrzeuge abzustellen, damit der Winterdienst reibungslos und zügig durchgeführt werden kann.
Initialberatung zu Energetischer Sanierung
Die Gemeinde Vörstetten bietet Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümern eine kostenlose Initialberatung bei ihnen zuhause durch qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater an.
Ziel ist es, einen Überblick über eine geeignete Sanierungsstrategie zu schaffen und Orientierung bei den Fördermöglichkeiten zu bieten.
Durch diese Initiative möchte die Gemeinde Eigentümer effektiv bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unterstützen.
Interessierte können sich für weitere Informationen und Terminvereinbarungen bei Klimaschutzmanager Vincent Feist melden unter oder 07666/611- 1748.
Ziel ist es, einen Überblick über eine geeignete Sanierungsstrategie zu schaffen und Orientierung bei den Fördermöglichkeiten zu bieten.
Durch diese Initiative möchte die Gemeinde Eigentümer effektiv bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unterstützen.
Interessierte können sich für weitere Informationen und Terminvereinbarungen bei Klimaschutzmanager Vincent Feist melden unter oder 07666/611- 1748.
Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am 22. Januar 2024
Zu der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 22. Januar 2024 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses Vörstetten, Frei-burger Straße 2 herzlich eingeladen:
Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Einbringung und Beratung des Haushalts 2024 der Gemeinde Vörstetten mit Haushaltssatzung und Finanzplanung sowie der Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe Wasserversorgung Vörstetten und Abwasserbeseitigung Vörstetten jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027
5. Neuerungen in der Landesbauordnung
6. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Heinz Ritter-Halle
7. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
8. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Einbringung und Beratung des Haushalts 2024 der Gemeinde Vörstetten mit Haushaltssatzung und Finanzplanung sowie der Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe Wasserversorgung Vörstetten und Abwasserbeseitigung Vörstetten jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027
5. Neuerungen in der Landesbauordnung
6. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Heinz Ritter-Halle
7. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
8. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Änderung Landesbauordnung Baden-Württemberg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten darüber informieren, dass die Landesbauordnung Baden-Württemberg geändert wurde. Hintergrund ist insbesondere die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren.
Die Neuerungen sind am 25. November 2023 in Kraft getreten und beinhalten unter anderem, dass Anträge und Bauvorlagen direkt beim Landratsamt Emmendingen als untere Baurechtsbehörde eingereicht werden und nicht mehr wie in der Vergangenheit über die Gemeinde. Nach Ablauf eines Übergangszeitraums soll ab dem 1. Januar 2025 eine Einreichung in Papierform ausgeschlos-sen und nur noch elektronisch möglich sein. Außerdem wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass baurechtliche Entscheidungen durch die Baurechtsbehörde von nun an elektronisch bekannt gegeben werden können.
Ebenfalls bedeutend ist die Neuerung, dass keine standardmäßige Nachbarbeteiligung im Rahmen baurechtlicher Verfahren mehr durchgeführt wird. Die Beteiligung angrenzender Nachbarn ist auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Allen beteiligten Nachbarin-nen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, gibt die Baurechtsbehörde ihre Entscheidung nach Abschluss des Verfahrens bekannt.
Wir bieten im Rahmen einer Bauberatung nach wie vor die Möglichkeit an, sich vor Einreichung ei-nes formellen Baugesuchs über die rechtlichen Vorgaben zu informieren und über die planerische Zielsetzung der Gemeinde auszutauschen. Wir freuen uns, wenn Sie das Angebot wahrnehmen und sich hierzu an Herrn Brügner wenden (Tel.: 07666/9400-12,
Mail:l.bruegner@voerstetten.de).
Ihre Gemeindeverwaltung
wir möchten darüber informieren, dass die Landesbauordnung Baden-Württemberg geändert wurde. Hintergrund ist insbesondere die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren.
Die Neuerungen sind am 25. November 2023 in Kraft getreten und beinhalten unter anderem, dass Anträge und Bauvorlagen direkt beim Landratsamt Emmendingen als untere Baurechtsbehörde eingereicht werden und nicht mehr wie in der Vergangenheit über die Gemeinde. Nach Ablauf eines Übergangszeitraums soll ab dem 1. Januar 2025 eine Einreichung in Papierform ausgeschlos-sen und nur noch elektronisch möglich sein. Außerdem wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass baurechtliche Entscheidungen durch die Baurechtsbehörde von nun an elektronisch bekannt gegeben werden können.
Ebenfalls bedeutend ist die Neuerung, dass keine standardmäßige Nachbarbeteiligung im Rahmen baurechtlicher Verfahren mehr durchgeführt wird. Die Beteiligung angrenzender Nachbarn ist auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Allen beteiligten Nachbarin-nen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, gibt die Baurechtsbehörde ihre Entscheidung nach Abschluss des Verfahrens bekannt.
Wir bieten im Rahmen einer Bauberatung nach wie vor die Möglichkeit an, sich vor Einreichung ei-nes formellen Baugesuchs über die rechtlichen Vorgaben zu informieren und über die planerische Zielsetzung der Gemeinde auszutauschen. Wir freuen uns, wenn Sie das Angebot wahrnehmen und sich hierzu an Herrn Brügner wenden (Tel.: 07666/9400-12,
Mail:l.bruegner@voerstetten.de).
Ihre Gemeindeverwaltung
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses GVV
Am Mittwoch, 10.01.2024, 17:30 Uhr, findet im Ratssaal des Alten Rathauses, Hauptstr. 118, 79211 Denzlingen eine öffentliche Sitzung des Bauausschusse
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vergaben
1.1 BIZ Neubau Ruth-Cohn-Schule
2. Verschiedenes
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
Öffentlicher Teil
1. Vergaben
1.1 BIZ Neubau Ruth-Cohn-Schule
- Vergabe von Bauleistungen - Trockenbauarbeiten
2. Verschiedenes
Markus Hollemann,
Verbandsvorsitzender
Hinweis für Verkehrsteilnehmer
In der Zeit vom 26.02.2024 bis einschließlich 01.04.2024 wird die Fahrbahn in der Grubstraße, Reutener Straße und Denzlinger Straße halbseitig gesperrt. Eine Lichtzeichenanlage wird errichtet. Außerdem wird die Museumsgasse vollgesperrt.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Emmendingen.
Wir bitten die in dieser Zeit geänderte Verkehrsbeschilderung zu beachten.
Einladung
Zu den öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses und des Gemeinderats Vörstetten am Montag, 18. Dezember 2023 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Bürgersaal des Rathauses, Freiburger Straße 2, Vörstetten herzlich eingeladen.
I. Bauausschuss, Beginn: 19:15 Uhr
Tagesordnung:
1. Neubau eines Verkaufsraums für Verkaufsautomaten, Kaiserstuhlstraße 1, FN 2951
2. Weiterleitung von Bauanträgen
3. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
II. Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Sozialer Wohnungsbau, Marchstraße 31 – Vergabe von Bauleistungen /
Ausschreibungspaket
5. Klima vernetzt Südbaden – Beteiligung an einem Projekt der Netze BW GmbH
6. Anpassung des Konzessionsvertrags Strom
7. Vorstellung des Klimaschutzmanagers Vincent Feist und der Maßnahmen 2024
8. Beschlussvorlage zur Förderung von Balkonmodulen im Rahmen des Klimaschutzkonzepts für die Gemeinde Vörstetten
9. Änderung Redaktionstatut für das Amtsblatt Vörstetten
10. Anname von Spenden
11. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
12. Fragemöglichkeit für Zuhörer
I. Bauausschuss, Beginn: 19:15 Uhr
Tagesordnung:
1. Neubau eines Verkaufsraums für Verkaufsautomaten, Kaiserstuhlstraße 1, FN 2951
2. Weiterleitung von Bauanträgen
3. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
II. Gemeinderat, Beginn: 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer
2. Bestätigung der Niederschrift
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Sozialer Wohnungsbau, Marchstraße 31 – Vergabe von Bauleistungen /
Ausschreibungspaket
5. Klima vernetzt Südbaden – Beteiligung an einem Projekt der Netze BW GmbH
6. Anpassung des Konzessionsvertrags Strom
7. Vorstellung des Klimaschutzmanagers Vincent Feist und der Maßnahmen 2024
8. Beschlussvorlage zur Förderung von Balkonmodulen im Rahmen des Klimaschutzkonzepts für die Gemeinde Vörstetten
9. Änderung Redaktionstatut für das Amtsblatt Vörstetten
10. Anname von Spenden
11. Verschiedenes, Fragen und Anregungen
12. Fragemöglichkeit für Zuhörer
Ackern für die Artenvielfalt: Praxisschulung für naturnahe Flächen
v.l.n.r. Franz Nunhofer und Karsten Pfeffer
Bauhof Vörstetten lernt Blumenwiesen und Wildstaudenbeete für Hummeln, Schmetterlinge und Wildbienen anzulegen
Vörstetten/Bad Waldsee– Schaufeln, Rechen und Zwiebelstecker sind das Lehrmaterial bei „Natur nah dran“. Gemeinsam mit rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Kommunen hat das Bauhofteam Vörstetten in einer Praxis-Schulung am Dienstag, 26. September, in Bad Waldsee mehrere öffentliche Grünflächen mit Wildpflanzen bestückt. Mit dem dort erworbenen Wissen startet nun die Umgestaltung vor Ort: Bis Mitte 2024 werden mit dem NABU-Förderprojekt „Natur nah dran“ artenreiche Wildblumenwiesen und Wildstaudensäume entstehen.
„Die Bevölkerung darf sich auf mehr lebendige Natur direkt vor der Haustür freuen. Schließlich profitieren nicht nur Bienen und Schmetterlinge – sondern die naturnahen Flächen laden Jung und Alt zum Verweilen, Staunen und Erleben ein“, schwärmt NABU-Projektleiter Martin Klatt. „Beobachten lohnt sich, denn die Flächen verändern sich ständig. Im nächsten Jahr werden noch einige einjährige Pflanzen blühen, etwa Kornblume und Mohn. In den Folgejahren kommen dann die mehrjährigen zum Vorschein und nach und nach etabliert sich eine stabile Pflanzengemeinschaft“, beschreibt Martin Klatt die Dynamik.
„Wir sind gespannt darauf, hier in Vörstetten in die Tat umzusetzen, was wir bei der ‚Natur nah dran‘-Schulung gelernt haben. In den nächsten Wochen und Monaten werden wir Wildblumen aussähen, Zwiebeln stecken und Stauden pflanzen“, freuen sich Franz Nunhofer und Karsten Pfeffer „Es war toll, sich mit anderen Kommunen auszutauschen, die mit der naturnahen Grünflächenpflege beginnen.“
Der Boden, auf dem Wildpflanzen gedeihen
Bei der Schulung in Bad Waldsee wurde exemplarisch erklärt, wie die Flächen in den übrigen Kommunen angelegt werden sollen. Unter Anleitung der Naturgartenfachleute Dr. Reinhard Witt und Dr. Eva Distler lernten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedene Methoden kennen. Dabei kommt es vor allem auf die Vorbereitung des Bodens an. „Je magerer der Boden, desto bunter, also artenreicher“, so Naturgartenplaner Witt. „Außerdem wollen wir keine Samen oder Wurzelstücke von wuchernden Arten im Boden, die nachher die gewünschten Pflanzen verdrängen.“ An einigen Standorten wird der Boden deshalb durch Schotter und Kompost ausgetauscht. Das gibt zunächst ein trostloses Bild ab. Naturgartenplanerin Distler warb für Geduld: „Die neuen Flächen sind nicht mit den verrufenen Schottergärten zu verwechseln, auch wenn sie aktuell so ähnlich aussehen. In einigen Monaten verwandeln sie sich zu Nahrungsquellen für Insekten. Wenn im Frühjahr die ersten Frühblüher aufgehen, profitieren zum Beispiel Hummeln und Mauerbienen.“
Vörstetten gestaltet insgesamt 6 Flächen naturnah um
Die Gemeinde Vörstetten ist eine von 15 Städten und Gemeinden, die dieses Jahr ins NABU-Programm „Natur nah dran“ aufgenommen wurden. Die Förderung umfasst neben finanzieller Unterstützung unter anderem die Schulungen für kommunale Angestellte. Außer Vörstetten] waren Mitarbeitende aus Baienfurt, Böblingen, Ehingen, Herrenberg, Schwendi und Singen zu Gast in Bad Waldsee. Acht weitere Kommunen trafen sich am 26. September in Bad Waldsee zur gleichen Schulung.
Hintergrund:
Das NABU-Projekt „Natur nah dran 2.0“ wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Von 2022 bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemeinden gefördert. In der ersten Projektstaffel wandelten von 2016 bis 2021 bereits 61 Kommunen über 230.000 Quadratmeter naturnah um.
Arbeitseinsatz im Fenfgarten
Arbeitseinsatz im Fenfgarten
Wir bedanken und bei allen Helfern für den tollen Arbeitseinsatz!
Ernteprojekt „Gelbes Band“ - Vörstetten macht mit!
Jedes Jahr verrottet in der Erntesaison kiloweise Obst auf Streuobstwiesen. Mit dem Ernteprojekt „gelbes Band“ wird die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen unterstützt.
Ein gelbes Band am Stamm signalisiert: An diesem Baum darf gratis und ohne Rücksprache geerntet werden.
Wenn auch Sie eine Streuobstwiese bewirtschaften, aber während der Obstsaison nicht alles selbst ernten können, dann markieren auch sie ihre Bäume mit einem gelben Band. So wissen unsere Bürgerinnen und Bürger jederzeit, wo sie ohne Rücksprache ernten dürfen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass weniger Obst ungenutzt auf der Wiese lieben bleibt und verrottet.
Die Gemeinde Vörstetten unterstützt das Projekt und hat die gemeindeeigenen Bäume bereits markiert. Gerne stellen wir ihnen auch gelbe Bänder zur Verfügung. Diese können im Rathaus abgeholt werden.
Ein gelbes Band am Stamm signalisiert: An diesem Baum darf gratis und ohne Rücksprache geerntet werden.
Wenn auch Sie eine Streuobstwiese bewirtschaften, aber während der Obstsaison nicht alles selbst ernten können, dann markieren auch sie ihre Bäume mit einem gelben Band. So wissen unsere Bürgerinnen und Bürger jederzeit, wo sie ohne Rücksprache ernten dürfen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass weniger Obst ungenutzt auf der Wiese lieben bleibt und verrottet.
Die Gemeinde Vörstetten unterstützt das Projekt und hat die gemeindeeigenen Bäume bereits markiert. Gerne stellen wir ihnen auch gelbe Bänder zur Verfügung. Diese können im Rathaus abgeholt werden.
Neu im Sortiment!
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Es ist sowohl im Rathaus als auch bei Getränke Bürklin erhältlich.
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28 Euro/Kiste
Ansonsten 30 Euro.
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Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus)
Asiatische Tigermücke, Quelle: https://tiger-platform.eu/de/stechmuecke-melden/
Der Klimawandel begünstigt durch mildere Winter und höhere Sommertemperaturen die Überwinterung und Vermehrung der aggressiven und tagaktiven Asiatischen Tigermücken. Denn je wärmer, desto wohler fühlen sie sich bei uns.
Doch die Asiatische Tigermücke ist nicht nur lästig, sondern auch eine Gefahr für Menschen. Auch wenn das Übertragungsrisiko bei uns noch gering ist, kann die Asiatische Tigermücke bei hohen Temperaturen tropische Krankheitserreger übertragen. Mit Fortschreiten des Klimawandels steigt als auch das Risiko.
Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Mückenlarven bekämpft und mögliche Brutstätten entfernt werden. Die Tigermücke nutzt zur Eiablage nahezu jegliche Art von Wasseransammlungen. Daher ist es wichtig, dass kleine Wasseransammlungen wie z.B. in Gießkannen, Untersetzern von Blumentöpfen oder –kästen, herumliegendes Kinderspielzeug, aber auch Regentonnen verschlossen, regelmäßig entleert oder beseitig werden. Vogeltränken und Hundenäpfe sollten regelmäßig ausgeleert und neu aufgefüllt werden.
Meldungen können in Form von Einsendungen oder gut ersichtlichen Fotos über
https://tiger-platform.eu/de/stechmuecke-melden/
erfolgen.
Weitere Informationen zur Asiatischen Tigermücke, ihren Erkennungsmerkmalen und der Verbreitung in Baden-Württemberg finden Sie unter
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/kompetenzzentren-netzwerke/arbo-baden-wuerttemberg/
Postfiliale: Präsenz auch für Zukunft gesichert
Nachdem der bisherige Betreiber der Postagentur das Geschäft zum Jahresende schließt, hat die Deutsche Post entschieden, eine eigene Postfiliale zu eröffnen.
Die Gemeinde Vörstetten verfügte zum richtigen Zeitpunkt über freie Gewerbeflächen in der Marchstraße, in welche die Deutsche Post zum Jahreswechsel einziehen soll. Frau Lena Seidel, zuständig für die Akquise von Gewerberäumen der Deutschen Post, freut sich auf die neu sanierten Räume in der Ortsmitte: „Die Deutsche Post bleibt im Zentrum der Gemeinde.“
Lars Brügner, Bürgermeister, ist glücklich, dass eine schnelle Lösung für die Bevölkerung gefunden wurde und die Deutsche Post ihrer Verantwortung gerecht wird: Die Verhandlungen mit der Deutschen Post verliefen flott und zielorientiert.
Die Gemeinde Vörstetten verfügte zum richtigen Zeitpunkt über freie Gewerbeflächen in der Marchstraße, in welche die Deutsche Post zum Jahreswechsel einziehen soll. Frau Lena Seidel, zuständig für die Akquise von Gewerberäumen der Deutschen Post, freut sich auf die neu sanierten Räume in der Ortsmitte: „Die Deutsche Post bleibt im Zentrum der Gemeinde.“
Lars Brügner, Bürgermeister, ist glücklich, dass eine schnelle Lösung für die Bevölkerung gefunden wurde und die Deutsche Post ihrer Verantwortung gerecht wird: Die Verhandlungen mit der Deutschen Post verliefen flott und zielorientiert.
Neue VHS-Außenstellenleitung
v.l.n.r. Felix Häring, Silke Fanz, Petra Böhler und Lars Brügner
Wir wünschen Frau Böhler alles Gute und Frau Fanz einen guten Start in ihrem neuen Amt.
Kostenloser Benachrichtigungsservice
Über Störungen der Stromversorgung auf dem Laufenden bleiben –
mit dem kostenlosen Benachrichtigungsservice der Netze BW
Um Ihnen rund um die Uhr den besten Service bieten zu können, erweitert die Netze BW kontinuierlich die digitalen Informationsangebote rund um das Stromnetz. Mit dem digitalen und kostenlosen Benachrichtigungsservice für Stromstörungen setzt der Verteilnetzbetreiber neue Maßstäbe: Ab sofort können Sie als Bürger*innen und Unternehmen eine Information per E-Mail erhalten, falls eine Störung der Stromversorgung in Ihrem Ortsteil auftritt. Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über den Eintritt, den Verlauf und das Ende der Störung. Die Netze BW ist der erste Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der eine solche Benachrichtigungsfunktion anbietet.
Bei Stromstörungen handelt es sich um ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeiten bei Tiefbauarbeiten oder Gewitter/Sturm verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen sind räumlich begrenzt und treten immer mal wieder auf.
Die Anmeldung erfolgt in nur drei einfachen Schritten über www.netze-bw.de/stoerungsmeldung oder durch Scannen des QR-Codes mit Ihrer Postleitzahl, Zählernummer und E-Mail-Adresse.
Zur Anmeldung:
mit dem kostenlosen Benachrichtigungsservice der Netze BW
Um Ihnen rund um die Uhr den besten Service bieten zu können, erweitert die Netze BW kontinuierlich die digitalen Informationsangebote rund um das Stromnetz. Mit dem digitalen und kostenlosen Benachrichtigungsservice für Stromstörungen setzt der Verteilnetzbetreiber neue Maßstäbe: Ab sofort können Sie als Bürger*innen und Unternehmen eine Information per E-Mail erhalten, falls eine Störung der Stromversorgung in Ihrem Ortsteil auftritt. Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über den Eintritt, den Verlauf und das Ende der Störung. Die Netze BW ist der erste Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der eine solche Benachrichtigungsfunktion anbietet.
Bei Stromstörungen handelt es sich um ungeplante Unterbrechungen der Stromversorgung, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeiten bei Tiefbauarbeiten oder Gewitter/Sturm verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen sind räumlich begrenzt und treten immer mal wieder auf.
Die Anmeldung erfolgt in nur drei einfachen Schritten über www.netze-bw.de/stoerungsmeldung oder durch Scannen des QR-Codes mit Ihrer Postleitzahl, Zählernummer und E-Mail-Adresse.
Zur Anmeldung:
Fusssteg im Futterholz beim Regenrückhaltebecken
Fußsteg
Eine Umleitung ist möglich: Wenn Sie in Richtung Silbersee nicht nach rechts abbiegen, um den Steg zu nutzen, sondern ca 100 Meter geradeaus fahren oder gehen, führt der Weg scharf rechts zurück auf die andere Seite des Stegs.
Der Steg liegt vollständig auf Gemarkung der Stadt Freiburg. Mit dieser sind wir in Kontakt um zu klären, wann und wie der Steg wieder errichtet wird. Bis dahin bitten wir um Geduld und Verständnis für den Umweg.
Freiburger Nachtverkehr „Safer Traffic“: An Wochenendnächten per Taxi ins Freiburger Umland
Nachtschwärmer in Freiburg und in einigen Gemeinden des Freiburger Umlandes können ihre Ziele in den Nächten auf Samstag und Sonntag sowie vor ausgewählten Feiertagen sicher, bequem und preiswert mit dem Öffentlichen Nahverkehr erreichen.
Im Nachtverkehr „Safer Traffic“ fahren die Stadtbahnen rund um die Uhr im Halbstundentakt. Wer entferntere Ziele erreichen möchte, kann auf Anschlusstaxis zurückgreifen. Diese fahren zu verschiedenen Zielen im Kaiserstuhl, im Markgräflerland oder auch in Bereiche nördlich von Freiburg.
Wer ein Anschlusstaxi nutzen will, benötigt einen gesonderten Fahrschein, der 4,00 € kostet. Dieser Fahrschein kann an einigen Verkaufsstellen im Vorverkauf oder in der Straßenbahn am Fahrscheinautomaten erworben werden. Die Taxifahrer verkaufen keine Taxifahrscheine! Fahrgäste mit einer RegioKarte, einem anderen gültigen RVF-Fahrschein oder dem Deutschlandticket bezahlen 4,00 €, während Fahrgäste ohne RVF-Fahrschein einen Fahrpreis von insgesamt 6,70 € zahlen (2,70 € für den Einzelfahrschein und 4,00 € für das Anschlusstaxi).
Es gilt zu beachten, dass der Nachtfahrschein für das Anschlusstaxi bereits in der Stadtbahn entwertet werden muss.
Informationen zu den verschiedenen Zielgebieten und den entsprechenden Abfahrtszeiten der Anschlusstaxis sind auf der Webseite der VAG zu finden (www.safer-traffic.de ).
Die Zielgebiete der Taxibereiche:
Das Zielgebiet Kaiserstuhl umfasst die Gemeinden Hochdorf, Hugstetten, Buchheim, Holzhausen, Neuershausen, Gottenheim, Bötzingen, Eichstetten und Bahlingen.
Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Moosweiher“ um 1:48 Uhr, 2:48 Uhr, 3:48 Uhr sowie 4:48 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 1, Richtung Landwasser, erreicht, die am Bertoldsbrunnen um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr abfahren.
Das Zielgebiet Markgräflerland umfasst die Gemeinden Schallstadt, Mengen, Leutersberg, Ebringen, Pfaffenweiler, Bad Krozingen, Staufen, Hartheim, Eschbach, Feldkirch und Münstertal.
Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Munzinger Straße“ um 1:49 Uhr, 2:49 Uhr, 3:49 Uhr sowie 4:49 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 3, Richtung „Haid“ erreicht, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.
Das Zielgebiet Freiburg Norden umfasst die Gemeinden Gundelfingen, Wildtal, Heuweiler, Vörstetten und Reute. Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Gundelfinger Straße“ um 1:46 Uhr, 2:46 Uhr, 3:46 Uhr sowie 4:46 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 4, Richtung „Zähringen“ erreicht, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.
Auch für die Anschlusstaxen, die ab der Haltestelle Laßbergstraße in Richtung Kappel und Ebnet fahren gilt ebenfalls, dass sie mit den Fahrzeugen der Stadtbahnlinie 1, Richtung „Littenweiler“ erreicht werden, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.
Weitere Informationen findet man unter https://www.vag-freiburg.de/fahrplan/nachtverkehr
Im Nachtverkehr „Safer Traffic“ fahren die Stadtbahnen rund um die Uhr im Halbstundentakt. Wer entferntere Ziele erreichen möchte, kann auf Anschlusstaxis zurückgreifen. Diese fahren zu verschiedenen Zielen im Kaiserstuhl, im Markgräflerland oder auch in Bereiche nördlich von Freiburg.
Wer ein Anschlusstaxi nutzen will, benötigt einen gesonderten Fahrschein, der 4,00 € kostet. Dieser Fahrschein kann an einigen Verkaufsstellen im Vorverkauf oder in der Straßenbahn am Fahrscheinautomaten erworben werden. Die Taxifahrer verkaufen keine Taxifahrscheine! Fahrgäste mit einer RegioKarte, einem anderen gültigen RVF-Fahrschein oder dem Deutschlandticket bezahlen 4,00 €, während Fahrgäste ohne RVF-Fahrschein einen Fahrpreis von insgesamt 6,70 € zahlen (2,70 € für den Einzelfahrschein und 4,00 € für das Anschlusstaxi).
Es gilt zu beachten, dass der Nachtfahrschein für das Anschlusstaxi bereits in der Stadtbahn entwertet werden muss.
Informationen zu den verschiedenen Zielgebieten und den entsprechenden Abfahrtszeiten der Anschlusstaxis sind auf der Webseite der VAG zu finden (www.safer-traffic.de ).
Die Zielgebiete der Taxibereiche:
Das Zielgebiet Kaiserstuhl umfasst die Gemeinden Hochdorf, Hugstetten, Buchheim, Holzhausen, Neuershausen, Gottenheim, Bötzingen, Eichstetten und Bahlingen.
Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Moosweiher“ um 1:48 Uhr, 2:48 Uhr, 3:48 Uhr sowie 4:48 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 1, Richtung Landwasser, erreicht, die am Bertoldsbrunnen um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr abfahren.
Das Zielgebiet Markgräflerland umfasst die Gemeinden Schallstadt, Mengen, Leutersberg, Ebringen, Pfaffenweiler, Bad Krozingen, Staufen, Hartheim, Eschbach, Feldkirch und Münstertal.
Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Munzinger Straße“ um 1:49 Uhr, 2:49 Uhr, 3:49 Uhr sowie 4:49 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 3, Richtung „Haid“ erreicht, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.
Das Zielgebiet Freiburg Norden umfasst die Gemeinden Gundelfingen, Wildtal, Heuweiler, Vörstetten und Reute. Die Anschlusstaxis in dieses Zielgebiet fahren ab der Stadtbahnendhaltestelle „Gundelfinger Straße“ um 1:46 Uhr, 2:46 Uhr, 3:46 Uhr sowie 4:46 Uhr. Von der Innenstadt kommend werden diese Anschlusstaxis mit der Stadtbahnlinie 4, Richtung „Zähringen“ erreicht, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.
Auch für die Anschlusstaxen, die ab der Haltestelle Laßbergstraße in Richtung Kappel und Ebnet fahren gilt ebenfalls, dass sie mit den Fahrzeugen der Stadtbahnlinie 1, Richtung „Littenweiler“ erreicht werden, die um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr, 3:30 Uhr und 4:30 Uhr an der Haltestelle Bertoldsbrunnen abfahren.
Weitere Informationen findet man unter https://www.vag-freiburg.de/fahrplan/nachtverkehr
Vörstetten soll blühen: Planung für „Natur nah dran 2.0“-Projektflächen startet nach Besichtigung und Schulung in Wiesloch
Natur nah dran - Logo
Am 22. Mai 2023 begann daraufhin die konkrete Planung für Vörstetten mit einer Begehung vor Ort. Dazu kamen Sebastian Frey, Dipl. Landschaftsökologe und Martin Klatt, ein Mitarbeiter des NABU zu Besuch. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde erkundeten sie, wie sich auch Grünflächen in Vörstetten naturnah umgestalten lassen.
Besuch von Fachleuten: So entstehen bald kleine Biotope mitten in Vörstetten
Dabei nahmen sie Flächen in Augenschein, die hier im Laufe des Projekts in kleine Biotope umgewandelt werden sollen. Die Fachleute begutachteten dabei die jeweiligen Standorte und gaben erste Empfehlungen für die passenden Maßnahmen. Bei besonders nährstoffreichen Flächen mit starkem Unkrautdruck empfiehlt es sich zum Beispiel, den gesamten Boden auszutauschen. Erst im Anschluss werden heimische Wildstauden gepflanzt oder Wildblumen eingesät. Diese brauchen nämlich besonders mageren Boden, um wachsen zu können.
Die Begehung der Flächen bildet gemeinsam mit der Schulung die Grundlage für den nächsten Schritt: die Detailplanung für die ausgewählten Flächen. Anschließend geht es dann an die Umsetzung. „Das Entscheidende dabei ist: Geduld, Geduld, Geduld“, betonte NABU-Projektleiter Martin Klatt. Das bestätigten die Erfahrungen aus Kommunen wie Wiesloch, die bereits länger ihre Flächen umgestalten, so Klatt weiter: „Dabei kommen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz. Auf manchen Flächen funktioniert das oft auf Anhieb gut, andere brauchen vielleicht etwas länger. Deshalb ist es wichtig, die Bevölkerung von Anfang an mit einzubeziehen, etwa über Artikel im Amtsblatt oder Führungen.“
Wildpflanzenflächen sind gut für Insekten und sparen langfristig Arbeit
Warum sich das für die Natur und die teilnehmenden Kommunen lohnt, erläuterte Martin Klatt in der Schulung: „Auf den Projektflächen entstehen wertvolle Wildpflanzenflächen, die sich im Laufe der Zeit immer weiter entwickeln werden. Für die Insekten zählt jeder Quadratmeter. Bei der Anlage naturnaher Flächen gibt es einiges zu beachten. Zwar sehen beispielsweise einjährige Blühmischungen im ersten Jahr toll aus, müssen aber jährlich neu eingesät werden und verursachen daher in der folgenden Zeit mehr Arbeit. Deshalb setzen wir bei ‚Natur nah dran‘ auf mehrjährige Pflanzengemeinschaften, die zum jeweiligen Standort passen und die Flächen für viele Jahre zu wertvollen Biotopen machen.“
Teilnehmende Kommunen
An der Schulung nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünflächenämter, Stadtgärtnereien und Bauhöfe der für 2023 für „Natur nah dran“ ausgewählten Kommunen teil. Das sind: Bad Waldsee, Baienfurt, Böblingen, Ehingen, Eppelheim, Herrenberg, Hessigheim, Nürtingen, Rheinstetten, Schorndorf, Schwendi, Singen, Vörstetten, Wallhausen, Weil der Stadt und Wolfschlugen.
Hintergrund
Das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ von NABU und Land wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Von 2022 bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemeinden gefördert. In der ersten Projektstaffel wandelten von 2016 bis 2021 bereits 61 Kommunen über 230.000 Quadratmeter naturnah um.
Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de.
Wichtige Informationen zum Glasfaserausbau durch Unsere Grüne Glasfaser in Vörstetten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Glasfaserausbau in Vörstetten durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) geht mit großen Schritten voran. Bald folgt die etappenweise Installation des Glasfaser-Hausanschlusses in den einzelnen Häusern und Wohnungen. UGG setzt alles daran, die noch ausstehenden Arbeiten so effizient wie möglich abzuwickeln, damit Sie schnellstmöglich vom neuen leistungsfähigen Glasfaser-Internet Gebrauch machen können.
Bauarbeiten in Vörstetten
Die Bauarbeiten in Vörstetten wurden bereits im April 2023 wieder aufgenommen. In enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt werden nur solche Maßnahmen ergriffen, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf in Ihrer Kommune weiterhin gewährleisten. Für die Arbeiten nimmt UGG keine öffentlichen Mittel in Anspruch, sondern baut rein eigenwirtschaftlich aus.
Hinweise zur Aktivierung des neuen Glasfaser-Hausanschlusses
Der Ausbau beinhaltet viele Teilabschnitte bis zur Fertigstellung: Wir möchten daher noch einmal darauf hinweisen, dass ein bloßer Glasfaser-Hausanschluss in Ihrer Immobilie nicht unmittelbar für einen nutzbaren Zugang zum Netz sorgt. Für die individuelle Nutzung der gelegten Hausanschlüsse sind zunächst der Ausbau und die anschließende Aktivierung des gesamten Netzes erforderlich. Sobald der individuelle Hausanschluss aktiviert und für Sie nutzbar ist, werden Sie hierüber individuell von Ihrem gewählten Internetanbieter informiert. Bei Fragen zu Ihrem Internetvertrag oder zu Ihrem Router wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Internetanbieter. In Vörstetten stehen Ihnen die Internetanbieter o2 und Stiegeler zur Auswahl.
Nehmen Sie Kontakt auf
Sollten Sie Fragen zum Glasfaserausbau oder den Hausanschlüssen in Vörstetten haben, können Sie über das Kontaktformular auf der UGG-Website oder über die Hotline (0800 410 1 410) Kontakt zu UGG aufnehmen. Bei Fragen zum eigenen Internetanschluss ist
der beauftrage Internetanbieter der richtige Ansprechpartner.
der Glasfaserausbau in Vörstetten durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) geht mit großen Schritten voran. Bald folgt die etappenweise Installation des Glasfaser-Hausanschlusses in den einzelnen Häusern und Wohnungen. UGG setzt alles daran, die noch ausstehenden Arbeiten so effizient wie möglich abzuwickeln, damit Sie schnellstmöglich vom neuen leistungsfähigen Glasfaser-Internet Gebrauch machen können.
Bauarbeiten in Vörstetten
Die Bauarbeiten in Vörstetten wurden bereits im April 2023 wieder aufgenommen. In enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt werden nur solche Maßnahmen ergriffen, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf in Ihrer Kommune weiterhin gewährleisten. Für die Arbeiten nimmt UGG keine öffentlichen Mittel in Anspruch, sondern baut rein eigenwirtschaftlich aus.
Hinweise zur Aktivierung des neuen Glasfaser-Hausanschlusses
Der Ausbau beinhaltet viele Teilabschnitte bis zur Fertigstellung: Wir möchten daher noch einmal darauf hinweisen, dass ein bloßer Glasfaser-Hausanschluss in Ihrer Immobilie nicht unmittelbar für einen nutzbaren Zugang zum Netz sorgt. Für die individuelle Nutzung der gelegten Hausanschlüsse sind zunächst der Ausbau und die anschließende Aktivierung des gesamten Netzes erforderlich. Sobald der individuelle Hausanschluss aktiviert und für Sie nutzbar ist, werden Sie hierüber individuell von Ihrem gewählten Internetanbieter informiert. Bei Fragen zu Ihrem Internetvertrag oder zu Ihrem Router wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Internetanbieter. In Vörstetten stehen Ihnen die Internetanbieter o2 und Stiegeler zur Auswahl.
Nehmen Sie Kontakt auf
Sollten Sie Fragen zum Glasfaserausbau oder den Hausanschlüssen in Vörstetten haben, können Sie über das Kontaktformular auf der UGG-Website oder über die Hotline (0800 410 1 410) Kontakt zu UGG aufnehmen. Bei Fragen zum eigenen Internetanschluss ist
der beauftrage Internetanbieter der richtige Ansprechpartner.
Wechsel im Forst: Förster Bernd Nold geht, Försterin Julia Lindinger kommt
Bernd Nold und Julia Lindinger
Neue Ansprechpartnerin für die Wälder in Sexau, Denzlingen, Vörstetten und Reute wird ab dem 1. April 2023 Försterin Julia Lindinger sein. Seit zwei Jahren ist die 27-jährige gebürtige Siensbacherin bereits beim Forstamt Emmendingen tätig. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war bisher die Mitarbeit im Holzverkauf aus den vielen Privat- und Gemeindewäldern. Gleichzeitig war sie als Revierleiterin für rund 1100 Hektar Waldfläche in Yach zuständig. Dort hat sie die 70 Privatwaldbesitzer intensiv beraten und betreut. Kontaktdaten ab dem 1. April 2023 zu Revierförsterin Julia Lindinger: Mobil: 0175 885 81 96; E-Mail: .
Quelle: Landratsamt Emmendingen
Foto: Bernd Nold und Julia Lindinger
Sprechzeiten der Integrationsmanagerin und Flüchtlingssozialarbeiterin des Caritasverbandes
Die Sprechzeiten der Integrationsmanagerin und Flüchtlingssozialarbeiterin für geflüchtete Menschen finden immer am Donnerstag von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt.
Termine können nur nach Vereinbarung stattfinden.
Kontaktdaten
Hanna Schiebel
Mobil: 0173 5481883 (auch per WhatsApp möglich)
Mail:
Termine können nur nach Vereinbarung stattfinden.
Kontaktdaten
Hanna Schiebel
Mobil: 0173 5481883 (auch per WhatsApp möglich)
Mail:
Öffentliche Bekanntmachung
Langacker
2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ (Gemeinde Vörstetten)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Denzlingen, Vörstetten und Reute hat am 25.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
Um der anhaltenden Nachfrage an gewerblichen Bauflächen nachzukommen, soll am westlichen Rand der Gemeinde Vörstetten die gewerbliche Baufläche „Langacker II“ im Anschluss an die bestehenden Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Mit der Flächennutzungsplanänderung soll der Flächenbedarf der ortsansässigen Unternehmen in der Gemeinde Vörstetten bedient und damit der Gewerbestandort nachhaltig gestärkt werden.
Lage des Plangebiets
Die 2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ liegt im Westen des Siedlungsgebietes der Gemeinde Vörstetten und schließt direkt an das bestehende Gewerbegebiet „Langacker“ bzw. „Grub“ an. Es umfasst ca. 1,7 ha. Es wird im Südosten durch die Straße „Langacker“ sowie durch das bestehende Gewerbegebiet und im Südwesten durch die K5131 begrenzt. Nordwestlich und nordöstlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Im Einzelnen gilt der zeichnerische Teil der 2. Flächennutzungsplanänderung vom 16.01.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt mittels schwarzer, durchbrochener Linie dargestellt:
Der Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung, Flächensteckbrief und Umweltbericht sowie weiteren umweltbezogenen Informationen vom
10.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023
in den Rathäusern aller drei Mitgliedsgemeinden während der üblichen Dienstzeiten (Öffnungszeiten) öffentlich ausgelegt.
- Rathaus der Gemeinde Denzlingen, Bauamt, Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen; Dienstzeiten: Montag bis Freitag, vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
- Rathaus der Gemeinde Reute, Hinter den Eichen 2, 79276 Reute; Dienstzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstagnachmittag von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
- Rathaus der Gemeinde Vörstetten, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten; Dienstzeiten: Montag bis Freitag, vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Beteiligungsunterlagen finden Sie ab dem 10.03.2023 auf den Internetseiten der
Gemeinde Denzlingen unter https://www.denzlingen.de/eip/pages/bebauungsplaene-im-verfahren.php (www.denzlingen.de Planen & Bauen Bauleitplanung und Gemeindeentwicklung Bauleitpläne im Verfahren)
der Gemeinde Vörstetten unter https://www.voerstetten.de/eip/pages/oeffentliche-bekanntmachungen.php (www.voerstetten.de Aktuelles Öffentliche Bekanntmachungen) sowie
der Gemeinde Reute unter https://www.reute.de/unsere-gemeinde/bekanntmachungen (www.reute.de Unsere Gemeinde Informativ Bekanntmachungen) sowie unter https://www.reute.de/index.php?id=1160 (www.reute.de Rathaus & Service Aus dem Rathaus).
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- ein Umweltbericht von Januar 2023 zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Aussagen zu Naturschutz (Pflanzen, Tiere, Schutzgebiete, Biotoptypen), zu Geologie und Boden, zu Erholungsfunktion und menschlicher Gesundheit, zum Flächenverbrauch, zum Grundwasserschutz, zu Klima und Luftqualität, zu Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgütern einschließlich aller Wechselwirkungen zwischen diesen Umweltbelangen, ihren Sekundärwirkungen und Kumulationswirkungen.
- einzelne Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und dessen näheres Umfeld zu den Themen Artenschutz, Altlasten/Bodenschutz, Grundwasserschutz und Wasserhaushalt, Naturschutz und Landwirtschaft sowie Flächenverbrauch.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die punktuelle Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Denzlingen/Vörstetten/Reute, den 02.03.2023
gez. Markus Hollemann
Verbandsvorsitzender
Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen, Vörstetten und Reute
1_Änderung_FNP_Langacker_II.pdf
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2_Begründung_FNP_Langacker_II.pdf
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3_Flaechensteckbrief_FNP_Langacker_II.pd f
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4_Umweltbericht_FNP_Langacker_II.pdf
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5_Umweltstellungnahmen_FNP_Langacker_II. pdf
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Übergabe dreier Defibrillatoren an die Gemeinde Vörstetten
Defibrillatoren
Der DRK Ortsverein Vörstetten hatte im Herbst die Initiative ergriffen, um frei zugängliche Defibrillatoren in Schupfholz und Vörstetten zu installieren.
Diese erhöhen bei Herz-/Kreislaufstillständen, bzw. bei Kammerflimmern des Herzens die Überlebenschance deutlich.
Sie sind am Rathaus, der Heinz Ritter-Halle und in der Kaiserstuhlstraße in Schupfholz installiert und können von jeder Person, auch von Laien, bedient werden.
Mit den Gesamtkosten von 15.000€ sind die Geräte inklusive GPS-Ortungssystem, die beleuchteten und beheizten Behälter sowie die Wartung für die nächsten acht Jahre abgedeckt.
Bürgermeister Lars Brügner dankte den Initiatoren und den vielen Spenderinnen und Spender für die Anschaffung der Geräte. Stellvertretend für alle nahmen Herr Harald Nübling, Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau und Frau Yvonne Ritter, Dorfbäckerei Ritter Vörstetten, an der Übergabe teil. Diese Unternehmen hatten jeweils einen vierstelligen Betrag zur Verfügung gestellt.
Foto: ©Bruno Meyer
Personen von links nach rechts: Bürgermeister Lars Brügner, Harald Nübling (Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau), Yvonne Ritter (Dorfbäckerei Ritter), Katja Merz (Bereitschaftsleitung DRK Vörstetten), Andrej Hog (2. Vorsitzender des DRK Vörstetten), Alexander Breisacher (DRK KV Emmendingen/Region der Lebensretter), Jens Cornelis (Kassierer DRK Vörstetten)
Wir sind jetzt eine Fairtrade-Gemeinde!
Übergabe der Urkunde zur Fairtrade-Gemeinde
Ab jetzt dürfen wir uns offiziell Fairtrade-Gemeinde nennen.
Als Fairtrade-Gemeinde können sich Gemeinden bewerben. Für den Titel Fairtrade-Gemeinde muss eine Kommune nachweislich fünf Kriterien erfüllen, die das Engagement für den fairen Handel in allen Ebenen einer Kommune widerspiegeln.
Wir freuen uns riesig über diese Auszeichnung.
In diesem Zuge möchten wir uns recht herzlich bei allen Vereinen und Institutionen bedanken, die den Bürgertag in irgendeiner Form unterstützt oder mit einem Stand bereichert haben.
Verbandsgemeinden spenden Inkubator für das Igelnetzwerk Südbaden
Foto rechts oben: Die Bürgermeister Brügner, Hollemann und Schlegel übergeben den Inkubator an das Igelnetzwerk Südbaden V.l.n.r.: stellv. Vorsitzende Geraldine Hoffmann-Tournier, Beisitzerin Silke Kirste, Bürgermeister Markus Hollemann, Bürgermeister Michael Schlegel, Vorsitzende Birgit Schlegel, Pressesprecherin Anette Schmiderer, Bürgermeister Lars Brügner, Kassenwartin Anja Schenk, Beisitzer Michael Lipps (nicht auf dem Foto: Schriftführerin Marita Ferch)
Die gemeinsame Spende der Gemeinden Denzlingen, Reute und Vörstetten unterstützt die ehrenamtliche Arbeit des Igelnetzwerks Südbaden. „Wir freuen uns über die großzügige Spende“, so die die Vorsitzende Birgit Schlegel. Mit dem neuen, in der Igelpflege vielseitig einsetzbaren Inkubator (Brutkasten) können schwache und verletzte Igel – insbesondere Igelbabys – mit Wärme, Luftfeuchtigkeit und Sauerstoffzufuhr unterstützt werden. In der Igelstation werden kranke, verletzte sowie untergewichtige Igel und verwaiste Igelbabys medizinisch versorgt und aufgepäppelt, bis sie wieder ausgewildert werden.
„Das Engagement der zahlreichen Helferinnen und Helfer des Igelnetzwerks Südbaden ist bewundernswert und lebensrettend“, sind sich die drei Bürgermeister Markus Hollemann, Michael Schlegel und Lars Brügner einig. „Der Klimawandel hat weitreichende Konsequenzen und es freut uns, dass wir die Arbeit des Igelnetzwerks Südbaden ein Stück weit unterstützen können.“
Einen aktuellen Bericht über das Igelnetzwerk Südbaden (Vorsitzende Birgit Schlegel, Vörstetten) finden Sie in der Mediathek von SWR/Landesschau 05.04.2022/Rubrik „Kurz und Bunt“ unter dem folgenden Link ab Minute 18.55 bis Minute 20.45:
https://www.swrfernsehen.de/landesschau-bw/landesschau-baden-wuerttemberg-vom-542022-100.html.
Fotos: Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen, Vörstetten und Reute
Flyer "Richtige Ernährung".pdf
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Flyer "Futterhaus im Garten".pdf
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Flyer "Igel gefunden".pdf
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Flyer "Tödliche Gefahr Mähroboter".pdf
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Flyer "Unterbringung im Haus".pdf
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Flyer "Was ist täglich zu tun".pdf
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Richtiges Befüllen und Entleeren von Schwimmbecken und Pools im eigenen Garten
Die Badezeit hat begonnen. Einen eigenen Pool im Garten zu haben ist wunderbar. Aber wie befülle ich das Becken? Wie viel Wasser benötigt der Pool? Soll ich zum Befüllen Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung nehmen? Oder Wasser aus einem Gartenbrunnen? Und wohin mit dem gebrauchten Wasser?
Das Kommunal- und Prüfungsamt und das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Landratsamtes Emmendingen haben auf die gängigsten Fragen Hinweise zum Befüllen und Entleeren von Swimmingpools zusammengestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise, damit das Befüllen und Entleeren Ihres Pools kein teures "Vergnügen" wird.
Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken und Pools auf privaten Grundstücken:
1. Befüllung
Die Befüllung von Schwimmbecken/Pools erfolgt i. d. R. mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz. Man kann nicht davon ausgehen, dass Grundwasser qualitativ immer unbedenklich ist. Daher ein Appell an alle Poolbesitzer, nur hygienisch einwandfreies Wasser mit Trinkwasserqualität für die Pools zu verwenden.
Rechtslage:
Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, müssen die Wasserabnehmer nach den gemeindlichen Wasserversorgungssatzungen ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser decken. Dies gilt auch für die Befüllung von privaten Schwimmbecken/Pools (Anschluss- und Benutzungszwang). Eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden.
Eine Entnahme aus einem eigenen Brunnen ist nur zulässig, wenn für diesen Zweck eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde vorliegt. Diese wird i.d.R. innerorts aus Vorsorge- und Grundwasserschutzgründen für die Befüllung von Schwimmbecken/Pools im Privatbereich aufgrund des Klimawandels und des sich zunehmend einstellenden Wassermangels in den Sommermonaten nicht mehr erteilt. Es besteht hierfür auch keine Notwendigkeit, da es die Möglichkeit gibt, hygienisch einwandfreies Wasser aus dem öffentlichen Netz zu verwenden.
2. Entleerung
Poolwasser muss generell über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Bei Pools am Haus ist dies in der Regel kein Problem, in Kleingartenanlagen jedoch schon. Wenn keine öffentliche Abwasserentsorgung möglich ist, müssen Abwasserentsorger das Poolwasser mit einem Fahrzeug abpumpen und ordnungsgemäß entsorgen.
Wasser, das nach der Nutzung als „Schwimmbadwasser“ anfällt, ist Abwasser im Sinn des Wassergesetzes: Hierzu zählen nicht nur große Schwimmbecken, sondern auch die mobilen größeren Pools, die im Sommer im Garten aufgestellt werden. Das „Schwimmbadabwasser“ darf daher nicht auf dem Grundstück versickert, in den
Regenwasserkanal oder ein Gewässer eingeleitet, sondern muss in den öffentlichen Schmutzwasserkanal geleitet werden!
Wenn behandeltes Wasser aus dem Pool einfach versickert, in einen Regenwasserkanal oder sogar in ein natürliches Gewässer fließt, kann dies nicht nur einen negativen Einfluss auf Pflanzen haben, sondern kann auch zu einer Schädigung von Wasser- und Bodentieren sowie des Grundwassers führen.
Rechtslage:
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Dieses Abwasser muss nach den aktuellen Regelungen der Wassergesetze der beseitigungspflichtigen Kommune zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation überlassen werden.
Wasser in Schwimmbecken/Pools wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z.B. hygienisch) verändert. Dies gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (wie durch z.B. Chlor etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken/Pools dar, das bei Einleitung in den Untergrund den Boden und das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst.
3. Gebühren
Die Wasser- und die Schmutzwassergebühr wird nach der Trinkwassermenge berechnet. Die Schmutzwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools über den Hauptwasserzähler bzw. des zusätzlichen geeichten Wasserzählers gemessen wurde. Eine Minderung der Schmutzwassergebühr ist nicht möglich, da (wie unter 2. erläutert) das Poolwasser als Schmutzwasser einzustufen ist.
Nähere Informationen über die aktuelle Höhe der Wasser- und Schmutzwassergebühr erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
4. Überwachung durch die Gemeinde
Der Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der Gemeindeordnung (§ 11). Die Einzelheiten sind in der Wasserversorgungs- sowie der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt. Die Gemeinde hat darüber zu wachen, dass die Vorschriften der Satzungen eingehalten und die auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden (§ 11 GemO; § 44 Abs. 6 sowie § 46 Abs. 6 WG B-W).
Hierzu hat die Gemeinde sowohl ein Auskunftsrecht als auch ein Zutrittsrecht auf das Grundstück und kann somit im Bedarfsfall Kontrollen durchführen (§ 11 GemO, § 99 AO i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 a KAG). Ein Verstoß gegen den Anschluss- und Benutzungszwang stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 142 GemO).
Das Kommunal- und Prüfungsamt und das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Landratsamtes Emmendingen haben auf die gängigsten Fragen Hinweise zum Befüllen und Entleeren von Swimmingpools zusammengestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise, damit das Befüllen und Entleeren Ihres Pools kein teures "Vergnügen" wird.
Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken und Pools auf privaten Grundstücken:
1. Befüllung
Die Befüllung von Schwimmbecken/Pools erfolgt i. d. R. mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz. Man kann nicht davon ausgehen, dass Grundwasser qualitativ immer unbedenklich ist. Daher ein Appell an alle Poolbesitzer, nur hygienisch einwandfreies Wasser mit Trinkwasserqualität für die Pools zu verwenden.
Rechtslage:
Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, müssen die Wasserabnehmer nach den gemeindlichen Wasserversorgungssatzungen ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser decken. Dies gilt auch für die Befüllung von privaten Schwimmbecken/Pools (Anschluss- und Benutzungszwang). Eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden.
Eine Entnahme aus einem eigenen Brunnen ist nur zulässig, wenn für diesen Zweck eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde vorliegt. Diese wird i.d.R. innerorts aus Vorsorge- und Grundwasserschutzgründen für die Befüllung von Schwimmbecken/Pools im Privatbereich aufgrund des Klimawandels und des sich zunehmend einstellenden Wassermangels in den Sommermonaten nicht mehr erteilt. Es besteht hierfür auch keine Notwendigkeit, da es die Möglichkeit gibt, hygienisch einwandfreies Wasser aus dem öffentlichen Netz zu verwenden.
2. Entleerung
Poolwasser muss generell über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Bei Pools am Haus ist dies in der Regel kein Problem, in Kleingartenanlagen jedoch schon. Wenn keine öffentliche Abwasserentsorgung möglich ist, müssen Abwasserentsorger das Poolwasser mit einem Fahrzeug abpumpen und ordnungsgemäß entsorgen.
Wasser, das nach der Nutzung als „Schwimmbadwasser“ anfällt, ist Abwasser im Sinn des Wassergesetzes: Hierzu zählen nicht nur große Schwimmbecken, sondern auch die mobilen größeren Pools, die im Sommer im Garten aufgestellt werden. Das „Schwimmbadabwasser“ darf daher nicht auf dem Grundstück versickert, in den
Regenwasserkanal oder ein Gewässer eingeleitet, sondern muss in den öffentlichen Schmutzwasserkanal geleitet werden!
Wenn behandeltes Wasser aus dem Pool einfach versickert, in einen Regenwasserkanal oder sogar in ein natürliches Gewässer fließt, kann dies nicht nur einen negativen Einfluss auf Pflanzen haben, sondern kann auch zu einer Schädigung von Wasser- und Bodentieren sowie des Grundwassers führen.
Rechtslage:
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Dieses Abwasser muss nach den aktuellen Regelungen der Wassergesetze der beseitigungspflichtigen Kommune zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation überlassen werden.
Wasser in Schwimmbecken/Pools wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z.B. hygienisch) verändert. Dies gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (wie durch z.B. Chlor etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken/Pools dar, das bei Einleitung in den Untergrund den Boden und das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst.
3. Gebühren
Die Wasser- und die Schmutzwassergebühr wird nach der Trinkwassermenge berechnet. Die Schmutzwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools über den Hauptwasserzähler bzw. des zusätzlichen geeichten Wasserzählers gemessen wurde. Eine Minderung der Schmutzwassergebühr ist nicht möglich, da (wie unter 2. erläutert) das Poolwasser als Schmutzwasser einzustufen ist.
Nähere Informationen über die aktuelle Höhe der Wasser- und Schmutzwassergebühr erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
4. Überwachung durch die Gemeinde
Der Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der Gemeindeordnung (§ 11). Die Einzelheiten sind in der Wasserversorgungs- sowie der Abwassersatzung der Gemeinde geregelt. Die Gemeinde hat darüber zu wachen, dass die Vorschriften der Satzungen eingehalten und die auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden (§ 11 GemO; § 44 Abs. 6 sowie § 46 Abs. 6 WG B-W).
Hierzu hat die Gemeinde sowohl ein Auskunftsrecht als auch ein Zutrittsrecht auf das Grundstück und kann somit im Bedarfsfall Kontrollen durchführen (§ 11 GemO, § 99 AO i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 a KAG). Ein Verstoß gegen den Anschluss- und Benutzungszwang stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 142 GemO).
Streuobstzensus Landkreis Emmendingen
Auf den Gemarkungen Denzlingen, Maleck, Mundingen, Reute, Vörstetten, Weisweil, Wyhl wurde der Streuobstbestand vollständig kartiert.
Somit wurden die einzelnen Bäume mit Obstart, Standort, sowie mit Eigenschaften die die Vitalität, Ertragsfähigkeit und den ökologischen Wert charakterisieren erfasst.
Über nachfolgenden Link können sie die Karten einsehen:
Streuobstzensus Landkreis Emmendingen
Somit wurden die einzelnen Bäume mit Obstart, Standort, sowie mit Eigenschaften die die Vitalität, Ertragsfähigkeit und den ökologischen Wert charakterisieren erfasst.
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