Landtagswahl am 8. März 2026
Am Sonntag, 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Gemeinde Vörstetten ist in 2 Wahlbezirke eingeteilt. Beide Wahllokale befinden sich im Rathaus, Freiburger Straße 2. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahlbezirk Sie wählen können. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.
Die 2 Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15:00 Uhr im Rathaus Vörstetten, Freiburger Straße 2.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, sowie das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Gemeinde Vörstetten ist in 2 Wahlbezirke eingeteilt. Beide Wahllokale befinden sich im Rathaus, Freiburger Straße 2. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahlbezirk Sie wählen können. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.
Die 2 Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15:00 Uhr im Rathaus Vörstetten, Freiburger Straße 2.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, sowie das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Wahlschein / Briefwahl beantragen - bequem per Internet oder QR Code
Zur Landtagswahl am 08. März 2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail oder Internet ) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeinde Vörstetten beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig...
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte im
Bürgerbüro, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten, Tel. 07666 9400 -14/ -15.
Der Wahlschein kann bequem über den untenstehenden Link beantragt werden. Beim Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten können Sie aus Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
zum Online-Wahlscheinantrag
Die Online-Beantragung des Wahlscheines ist ab Montag, 12.01.2026, 00:00 Uhr bis Donnerstag, 05.03.2026 um 12.00 Uhr möglich.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.
Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe vor der Wahl. Eine Aufgabe bei der Post sollte bis spätestens Donnerstag, 05.03.2026 erfolgen, damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Sie müssen hier noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.
Sollte Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.Bitte beachten Sie: wer für eine andere Person (auch für Ehegatten) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht / Generalvollmacht und den eigenen Ausweis vorlegen.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Bürgerbüro, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten,Tel. 07666 9400 -14/ -15.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte im
Bürgerbüro, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten, Tel. 07666 9400 -14/ -15.
Der Wahlschein kann bequem über den untenstehenden Link beantragt werden. Beim Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten können Sie aus Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
zum Online-Wahlscheinantrag
Die Online-Beantragung des Wahlscheines ist ab Montag, 12.01.2026, 00:00 Uhr bis Donnerstag, 05.03.2026 um 12.00 Uhr möglich.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.
Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe vor der Wahl. Eine Aufgabe bei der Post sollte bis spätestens Donnerstag, 05.03.2026 erfolgen, damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Sie müssen hier noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.
Sollte Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.Bitte beachten Sie: wer für eine andere Person (auch für Ehegatten) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht / Generalvollmacht und den eigenen Ausweis vorlegen.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Bürgerbüro, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten,Tel. 07666 9400 -14/ -15.
Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Umfangreiche Informationen rund um die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg bietet das Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) unter https://www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Umfangreiche Informationen rund um die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg bietet das Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) unter https://www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg.
