Was wird gewählt
Kommunalwahlen sind die Wahlen zu folgenden Kommunalvertretungen:
Bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten wird auch von Gemeindewahlen gesprochen.
Bezirksbeiräte können aber nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden. Und dies auch nur dann, wenn es der Gemeinderat in der Hauptsatzung so vorsieht. Sonst bestellt der Gemeinderat die Bezirksbeiräte.
Hinweis: Die Wahlen all dieser Gremien finden in Baden-Württemberg am gleichen Tag statt.
In der Region Stuttgart wird gleichzeitig auch noch die Regionalversammlung gewählt.
Obwohl der Verband Region Stuttgart keine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft ist, erfolgt die Wahl der Regionalversammlung ebenfalls nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts.
Die Mitglieder der Kommunalvertretungen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Vorzeitige Neuwahlen (wie bei der Landtagswahl und Bundestagswahl) sind nicht vorgesehen.
Wenn aber die Mitgliederzahl in einer der Kommunalvertretungen auf weniger als zwei Drittel der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl herabgesunken ist, wird eine Ergänzungswahl durchgeführt.
Hinweis: Die Bürgermeisterwahl gehört ebenfalls zum Oberbegriff der Gemeindewahlen. Sie wird in einem eigenen Kapitel dargestellt.
Freigabevermerk
Stand: 29.08.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
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Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
![Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern)](/clips/wichtige-rufnummern.png)
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