Was wird gewählt
Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.
Die Anzahl der Abgeordnetensitze wurde nach der Entscheidung des Vereinigten Königreiches, die Europäische Union zu verlassen, für die Wahlperiode 2019 bis 2024 von bisher 751 auf 705 Abgeordnetensitze verringert. Auf Deutschland entfallen weiterhin 96 Abgeordnetensitze.
Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre.
Die Mitglieder des Parlaments bilden Fraktionen. Diese sind keine nationalen, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse.
Das Wahlverfahren richtet sich überwiegend nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland ist dies das Europawahlgesetz, das durch die Europawahlordnung ergänzt wird. Danach erhalten die Vertreter und Vertreterinnen aus Deutschland ihr Mandat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.
Ein Verfahren, vorzeitige Neuwahlen durchzuführen, ist nicht vorgesehen.
Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 26. Mai 2019 statt. Die nächste Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
26.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
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Pfarrfest
Wo: Kath. Kirche
Veranstalter: Katholische Kirchengemeinde
Kaffee, Kuchen, Singen
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Vörstetter Miteinander e.V
Gemeinderatssitzung
Wo: Bürgersaal
Veranstalter: Gemeinde Vörstetten
VdK- Radtour
Wo: Abfahrt HRH
Veranstalter: VdK OV Vörstetten
Gottesdienst Roteux
Wo: Begegnungsstätte Am Roteux- Platz
Veranstalter: Ökumenischer Gottesdienst
![Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern) Symbolbild: Feuerwehr-Auto (für wichtige Rufnummern)](/clips/wichtige-rufnummern.png)
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