Bürgerservice
Anmeldung
Bringen Sie bitte Ihre Ausweisdokumente und die Bringen Sie bitte zum Termin Ihre Ausweisdokumente und die Wohnungsgeberbescheinigung vom Wohnungseigentümer mit.
- Wohnungsgebermeldung.pdf
(PDF Datei - 52 KB)
Ummeldung innerhalb Vörstetten/Schupfholz
Bringen Sie bitte zum Termin Ihre Ausweisdokumente und die Wohnungsgeberbescheinigung vom Wohnungseigentümer mit.
- Wohnungsgebermeldung.pdf
(PDF Datei - 52 KB)
Abmeldung ins Ausland
Bringen Sie bitte zum Termin Ihre Ausweisdokumente mit.
Auch online über Service BW möglich:
Abmeldung ins Ausland
(Achtung: neuer elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel wird benötigt)
Auch online über Service BW möglich:
Abmeldung ins Ausland
(Achtung: neuer elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel wird benötigt)
Antrag Reisepass
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- bisheriges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches (nicht älter als 6 Monate) Lichtbild
- bei Kinder/Jugendlichen unter 18 Jahren - Zustimmungserklärung
- bei Kinder/Jugendlichen unter 16 Jahren - Hinweisblatt
- das persönliche Erscheinen des Kindes ist zwingend erforderlich
- Zustimmungserklärung.pdf
(PDF Datei - 126 KB)
Antrag Personalausweis
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- bisheriges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches (nicht älter als 6 Monate) Lichtbild
- bei Kinder/Jugendlichen unter 16 Jahren - Zustimmungserklärung
- bei Kinder/Jugendlichen unter 16 Jahren - Hinweisblatt
- das persönliche Erscheinen des Kindes ist zwingend erforderlich
- Zustimmungserklärung.pdf
(PDF Datei - 126 KB)
Aufenthaltsbescheinigung
Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument mit.
Auskunft aus dem Melderegister
Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument mit.
Meldebescheinigung
Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument mit.
Auskunfts-/Übermittlungssperren beantragen
Bitte bringen Sie ihr Ausweisdokument mit.
Auch online über Service BW möglich:
Melderegister - Auskunftssperre beantragen
(Achtung: neuer elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel wird benötigt)
Hinweis:
Veröffentlichung der Altersjubilare
Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.
Sollten Sie keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe Ihrer Daten anlässlich Ihrer Alters- und Ehejubiläen wünschen, haben Sie das Recht auf Einrichtung einer gebührenfreien Übermittlungssperre.
Personen, die keine Veröffentlichung ihrer Daten wünschen bitten wir darum, sich rechtzeitig (vier Wochen vorher) zu melden.
Auch online über Service BW möglich:
Melderegister - Auskunftssperre beantragen
(Achtung: neuer elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel wird benötigt)
Hinweis:
Veröffentlichung der Altersjubilare
Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.
Sollten Sie keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe Ihrer Daten anlässlich Ihrer Alters- und Ehejubiläen wünschen, haben Sie das Recht auf Einrichtung einer gebührenfreien Übermittlungssperre.
Personen, die keine Veröffentlichung ihrer Daten wünschen bitten wir darum, sich rechtzeitig (vier Wochen vorher) zu melden.
- Antrag auf Sperrvermerke.pdf
(PDF Datei - 60 KB)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Ausweisdokument - bei Auskunft für eine Behörde die Behördenanschrift und das Aktenzeichen.
Auch online beim Bundesjustizamt möglich:
Bundesjustizamt-Gewerbezentralregisterauskunft
(Achtung: neuer elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel benötigt)
Auch online beim Bundesjustizamt möglich:
Bundesjustizamt-Gewerbezentralregisterauskunft
(Achtung: neuer elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel benötigt)
Führungszeugnis
Bitte aktuelles Ausweisdokument mitbringen.
Das Führungszeugnis kann auch online beim Bundesjustizamt beantragt werden:
Bundesjustizamt-Führungszeugnis
(Achtung: neuer elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel benötigt).
Das Führungszeugnis kann auch online beim Bundesjustizamt beantragt werden:
Bundesjustizamt-Führungszeugnis
(Achtung: neuer elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel benötigt).
Fischereischein
Bringen Sie bitte Ihr Ausweisdokument und ein aktuelles Lichtbild mit.
Bei Erstantrag Nachweis der Sachkunde (Prüfungszeugnis) erforderlich.
Bei Erstantrag Nachweis der Sachkunde (Prüfungszeugnis) erforderlich.
Beglaubigungen/Bescheinigungen
Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument, das Dokument im Original und evtl. eine Kopie des zu beglaubigenden Dokuments mit.
Schwarze Müllsäcke
6,90 Euro/Stück
Hinweis: nur Barzahlung möglich.
Hinweis: nur Barzahlung möglich.
Führerscheinanträge
Vorraussetzungen für die unterschiedlichen Führerscheinanträge finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir die Anträge ausschließlich an das Landratsamt weiterleiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.
Bitte beachten Sie, dass wir die Anträge ausschließlich an das Landratsamt weiterleiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.
An- und Abmeldung Hund
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument und -falls vorhanden- den Heimtierausweis mit.
Auch online über Service BW möglich:
Hund anmelden
Hund abmelden
Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen
Auch online über Service BW möglich:
Hund anmelden
Hund abmelden
Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen